Wenn in der Einbauküche ein Gerät nicht mehr funktionstüchtig ist,
muss der Mieter die Kosten für ein neues Gerät zb. Kühlschrank tragen.
Das ersetzte Gerät gehört dann auch dem Mieter.oder man verkauft es weiter.
meine frage
Ist das rechtens ?
es gibt doch so viele unwirksame Klauseln
Wenn in der Einbauküche ein Gerät nicht mehr funktionstüchtig
ist,
muss der Mieter die Kosten für ein neues Gerät zb. Kühlschrank
tragen.
Das ersetzte Gerät gehört dann auch dem Mieter.oder man
verkauft es weiter.
was steht denn sonst noch so drin? Wurde die EBK mitgemietet oder nur überlassen? Im ersten Fall sind Reparaturen und Ersatzbeschaffung mit der Miete abgedeckt (außer Kleinrep.). Im zweiten Fall überlässt der VM dem M die Küche kostenlos zur „Abnutzung“.