Neu renovieren nach Auszug ein MUSS ?

Hallo,

eine Person mietet eine Wohnung. Um die Wohnung überhaupt zu bekommen verlangt der Vermieter das in den Mietvertrag die Klausel „bei Auzug ist nach Bedarf alles neu zu tapezieren und weiss zu streichen“.

Nun, nach 3 Jahren, ist es soweit das die Person ausziehen möchte.

Dies teilt sie dem Vermieter mit und dieser erinnert sie „freundlichst“ daran das man die Wohnung laut Vertrag neu zu tapezieren hat und zu streichen.

In wie weit ist so eine Klausel zulässig ? Die Person hätte jetzt maximal die Wände neu gestrichen und fertig. Auch geht es um die Rückzahlung der Kaution.

Gruss

Hallo,

eine Person mietet eine Wohnung. Um die Wohnung überhaupt zu
bekommen verlangt der Vermieter das in den Mietvertrag die
Klausel „bei Auzug ist nach Bedarf alles neu zu tapezieren und
weiss zu streichen“.

Soweit ich weiß, sind solche Klauseln gar nicht mehr zulässig seit einigen Jahren

Nun, nach 3 Jahren, ist es soweit das die Person ausziehen
möchte.

Dies teilt sie dem Vermieter mit und dieser erinnert sie
„freundlichst“ daran das man die Wohnung laut Vertrag neu zu
tapezieren hat und zu streichen.

In wie weit ist so eine Klausel zulässig ? Die Person hätte
jetzt maximal die Wände neu gestrichen und fertig. Auch geht
es um die Rückzahlung der Kaution.

Ich glaube, die Person müßte nicht mal die Wände streichen. Am besten geht die Person zum Mieterverein:smile:

Gruss