Hallo,
weiß jemand, ob man von einem bereits unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten kann, wenn man erfährt, dass der jetzige Mieter neuerdings noch einen Hund in der Wohnung hält und diesen auch in die Badewanne steckt.?Hätte man das vorher gewußt, hätte man die Wohnung vermutlich gar nicht genommen.Weiß jemand Rat?
Hallo,
weiß jemand, ob man von einem bereits unterschriebenen
Mietvertrag zurücktreten kann,
Nein. Man kann einen Vertrag nur kündigen.
wenn man erfährt, dass der
jetzige Mieter neuerdings noch einen Hund in der Wohnung hält
und diesen auch in die Badewanne steckt.?Hätte man das vorher
gewußt, hätte man die Wohnung vermutlich gar nicht
genommen.Weiß jemand Rat?
Stell Dir vor, was der erst mit seinem Klo alles macht. Vielleicht pinkelt er sogar im Stehen!
Badewannen kann man reinigen. Klos auch.
Gruß
loderunner (ianal, aber kopfschüttelnd)
Hallo,
weiß jemand, ob man von einem bereits unterschriebenen
Mietvertrag zurücktreten kann,Nein. Man kann einen Vertrag nur kündigen.
wenn man erfährt, dass der
jetzige Mieter neuerdings noch einen Hund in der Wohnung hält
und diesen auch in die Badewanne steckt.?Hätte man das vorher
gewußt, hätte man die Wohnung vermutlich gar nicht
genommen.Weiß jemand Rat?Stell Dir vor, was der erst mit seinem Klo alles macht.
Vielleicht pinkelt er sogar im Stehen!
Es ist eine „SIE“
Badewannen kann man reinigen. Klos auch.
Es ist aber ekelig und außerdem geht es ja nicht ums Reinigen, sondern darum, dass man die Wng.vermutlich nicht genommen hätte, wenn man es vorher gewußt hätte.
Gruß
loderunner (ianal, aber kopfschüttelnd)
Hallo,
sondern darum, dass man die Wng.vermutlich nicht genommen
hätte, wenn man es vorher gewußt hätte.
Wurde das so auch dem Vermieter gesagt? War es von vorne herein beiden Vertragspartnern klar, dass wenn ein Hund in der Badewanne war, die Wohnung nicht gemietet wird? Vielleicht hat man ja eine schlimme Allergie und hat dies vorher wegen der Allergie so abgesprochen?
Wie sieht es aus mit dem Vormieter des Vormieters? Wenn der jetzt Katzen hatte die er oder sie in der Wanne gebadet hat … und man wusste das nicht? Wie viele Mieter gab es davor? Gibt es Dokumentationen über deren Haustierhaltung? Das wäre wichtig zu wissen, bevor man einen Mietvertrag unterzeichnet.
Grüße
Jasmin
Es ist so, daß in dem Haus keine Tiere gehalten werden dürfen und der jetzige Mieter auch auszieht, weil er sich halt den Hund zugelegt hat. Leider war der neuen Mieterin aber nicht klar, dass der Hund jetzt noch die 3 Monate in der Wng. lebt und ich glaube, der Vermieter weiß das auch gar nicht.
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Was daran eklig sein soll, ist mir ein Rätsel. Und nein, das gibt sicher kein Rücktrittsrecht. Es sei denn, der Neumieter hätte eine nachweisbare Hundehaar-Allergie und er hat den Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich darauf hingewiesen und der Vermieter hätte ihm dann zugesagt, dass die Wohnung tierfrei.