Folgender Fall:
Der Mieter beschädigt beim Putzen des Bades versehentlich eine Seifenhalterung, dessen Alter sich auf 10 Jahre beläuft. Nun soll eine neue Seifenhalterung angeschafft werden. Da die alte Halterung nicht mehr erhältlich ist, muss nach Alternativen gesucht werden. Wieviel und was muss der Mieter bezahlen, wenn die Halterung neu 30 Mark gekostet hat? Wo liegt die Schadenersatz-Grenze? Muss der Mieter ihm die Beschaffungskosten erstatten? (Such-Zeitaufwand)
Kann der Vermieter vom Mieter auch verlangen, dass dieser die Montur durch einen Fachmann (es müssen neue Löcher in die Fließen gebohrt werden) bezahlt?
Wer weiß Rat zu diesen Fragen?
Viele Grüße
Jörg
Hallo,
was ich nicht so ganz verstehe…der M hat dem VM einen Sachschaden zu gefügt, ist also ersatzpflichtig.
Warum bietet der M nicht dem VM an selbst eine neue Seifenschale zu besorgen? Die gibts doch in zig Ausführungen im Baumarkt?
Gegen evtl. erneutes Bohren kann der VM keine Einwände bringen…aber solche Dinger gibts sogar zum Kleben.
Besteht eine Haftpflichtversicherung?
Gruß
Maja
Hallo,
ersetzt wird nicht, was das Ding mal gekostet hat, sondern immer nur der Zeitwert. Und der ist bei einer zehn Jahre alten Seifenschale bei nahe Null angekommen. Niemand soll an am Schaden verdienen, also gibt es auch keine ‚Beschaffungskosten‘ und die Verpflichtung, zum Bohren zweier Löcher einen Handwerker zu beauftragen, existiert ebenfalls nicht.
Der Vermieter sollte sich mit einer Baumarkt-Seifenschale, angebracht durch den Mieter, begnügen und fertig. Wenn nicht, soll er halt klagen, dann wird es für ihn richtig teuer - den Spass zahlt er selber. Und den Anwalt des Mieters dazu.
Was zum lesen: http://www.123recht.net/Schadenersatz–Zeitwert__f12…
Gruß
loderunner (ianal)
Hi,
der VM hätte gern ein höherwertiges Modell angebracht, also wenn möglich nicht aus dem Baumarkt, und v.a. nichts „Billiges“ zum Kleben. Außerdem wäre es ihm ganz recht, wenn der M diese Kosten zum großen Teil selber übernimmt. Deswegen die Frage nach der Verhältnismässigkeit, bzw. wieviel darf der VM verlangen.
Eine Haftpflichtversicherung besteht auf Seiten des M. Nun ist die Frage, wie sich der M verhalten soll?
Rechnung einfach an Hafpflicht übergeben? Der M hat mit Haftpflicht bisher noch keine großen Erfahrungen gesammelt:smile:
Gruß
Jörg
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Hallo,
danke für den interssanten Link. Das Problem: Der VM möchte gern ein höherwertiges Produkt angebracht haben. Den gutgemeinten Vorschlag des M, ein Teil aus dem Baumarkt zum Kleben zu nehmen, lehnt er ab.
D.h. es wäre aus Ihrer Sicht ein Fall für die Haftpflicht?
Der Zeitwert sollte nicht mehr sehr hoch sein, aber eine Montage durch einen Fachmann kann schon relativ teuer werden (mit Fliesen bohren ist das ja auch so eine Sache, der M möchte da kein Riskio eingehen). Geh ich Recht in der Annahme, dass die Haftpflicht diese Kosten normalerwiese übernimmt?
Gruß
Jörg
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Hallo,
Das Problem: Der VM möchte
gern ein höherwertiges Produkt angebracht haben.
Dann soll er das auch selber bezahlen. Anteilig bekommt er dann den Restwert des alten Produktes dazubezahlt.
D.h. es wäre aus Ihrer Sicht ein Fall für die Haftpflicht?
Wenn eine besteht - auf jeden Fall. Hat den Vorteil, dass die Versicherung unberechtigte Ansprüche abwehrt (‚Rechtschutzversicherung für Arme‘) oder alternativ mehr bezahlt als eigentlich berechtigt, um sich Gutachter und Ärger (=Zusatzkosten) zu ersparen.
Die Montage muss der Vermieter vermutlich selber zahlen, da sie auch bei regulärem Austausch am Ende der normalen Nutzungsdauer der Schale notwendig gewesen wäre. Aber da bin ich mir nicht sicher - im Gegensatz zur Versicherung. 
Gruß
loderunner(ianal)
Der VM geht noch weiter: Da das neu anzuschaffende Modell nicht mehr zu der alten Einrichtung passt, will er alle kleineren Gegenstände passend ersetzt haben (diverse Halterungen, 2te Seifenhalterung usw.). Das ist aber nun wirklich nicht mehr das Problem des Mieters oder?? (Der M kommt sich langsam etwas veralbert vor)
Zu der Versicherung: Gesetzt den Fall, die Haftpflicht (ist vorhanden) übernimmt solche schäden nicht (habe gelesen, so etwas soll vorkommen), welche Möglichkeiten bleiben dann dem Mieter noch? Doch alles selber bezahlen? Rechtlich müsste er doch vor so einer „Abzocke“ auf jeden Fall geschützt sein?
Gruß
JJ
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Hallo,
Eine Haftpflichtversicherung besteht auf Seiten des M. Nun ist
die Frage, wie sich der M verhalten soll?
na ist doch prima! Der Mieter meldet den Schaden seiner Haftpflichtversicherung, die regelt alles weitere mit dem VM.
Keinesfalls vorher selbst in Aktion treten
Gruß
Maja