2 Mietverträge - Welcher zählt ?

Hallo,

auf folgende Fragestellung benötige ich einen anerkannten Lösungsweg.

In eine Wohgemeinschaft mit gleichberechtigten Hauptmietern zieht eine Person ein, die von vornherein auch zum Hauptmieter wird und auch als solche vom außenstehenden Vermieter (=Besitzer) anerkannt wird.
Trotzdem wird einige Monate später zwischen alten Hauptmietern und der seit Kurzem eingezogenen Person ein Untermietvertrag unterzeichnet.
(Aus welchen Gründen auch immer…)
In diesem Vertrag werden die alten Hauptmieter als Vermieter (also „Untervermieter“) und die seit Kurzem eingezogene Person als Untermieter deklariert.

Welcher Vertrag ist nun bindend ?
Welche rechtlichen Folgen wird es bei Nichteinhaltung des Untermietvertrages geben ?
Immerhin besagt der Hauptmietvertrag (Vertrag zwischen Vermieter(=Besitzer) und Bewohnern, die demzufolge alle Hauptmieter sind) dass die zuletzt eingezogene Person eben doch Hauptmieter ist und kein Untermieter.

Wie ist die Rechtslage ?

Hallo Mark,

hier sind alle Verträge gültig. Der Hauptmieter steht gegenüber dem Vermieter gerade und der/die Untermieter gegenüber dem Hauptmieter.

Warum da irgendwie der Untermieter gleichzeitig Hauptmieter sein soll, ist nicht zu ersehen.

Gruß!

Horst

Missverständnis:

Der, den Du als Untermieter gegenüber den Hauptmietern bezeichnest, ist gleichzeitig auch Hauptmieter !!

In den Hauptmietvertrag hat sich jene ganz neue Person also zur Zeit X eintragen lassen und einige Monate später hat sie einen Vertrag mit den anderen Hauptmietern unterzeichnet, in dem sie selbst als Mieter(Untermieter) und die anderen Hauptmieter als Vermieter deklariert werden.

^^ tricky ?

^^ tricky ?

Nun ja, eher unsinnig und unvorteilhaft. Der einzige Grund, den ich mir dafür vorstellen könnte ist der, dass die Eintragung des Mieters in den bereits bestehenden Vertrag nicht im Einvernehmen aller Mieter war.

Wenn dieser vertrag nicht irgendwie aufgelöst wurde, dann ist er nach wie vor gültig. Der Mieter steht also selbst für die ordnungsgemäße Zahlung der Miete und den Umgang mit der Mietsache gerade und - wenn wirklich alle Hauptmieter der gesamten Wohnung sind - ist auch für die anderen mitverantwortlich.

Ob der Untermietvertrag überhaupt Geltung hätte, ist zweifelhaft. Aber damit hat er sich gegenüber den anderen Mitern abermals zur pünktlichen Mietzahlung verpflichtet.

Im Extremfall könnte es nun dazu kommen, dass er brav seine Untermiete zahlt, aber die Hauptmieter ihre nicht. Da er aber eigentlich selbst ein Hauptmieter ist, kann er zur gesamten Mietzahlung herangezogen werden und müsste sich an die anderen Mieter wenden, um sein Geld zurück zu bekommen.

Anderer Extremfall: Die „Hauptmieter“ werfen ihn aus der Wohnung, er akzeptiert es, weil er sich ja als Untermieter sieht. Jahre später ziehen die Hauptmieter aus und hinterlassen Chaos. Besteht bis dahin immer noch der Hauptmietvertrag kann er auch hier vom Vermieter herangezogen werden.

Es hat also nur Nachteile und umgekehrt könnte es ihm eventuell sogar noch passieren, dass seine Rechte durch die doppelten Verträge in Frage gestellt werden.
Er hat sich gegenüber zwei verschiedenen Parteien verpflichtet, die ihm beide ein- und dieselbe Leistung erbringen…

Gruß!

Horst

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Danke für Deine Hilfe !!
Folgendes möchte ich dazu noch sagen:

Zitat:
"

Wenn dieser vertrag nicht irgendwie aufgelöst wurde, dann ist
er nach wie vor gültig. Der Mieter steht also selbst für die
ordnungsgemäße Zahlung der Miete und den Umgang mit der
Mietsache gerade und - wenn wirklich alle Hauptmieter der
gesamten Wohnung sind - ist auch für die anderen
mitverantwortlich.

"

-> Das ist die Bedeutung des Begriffs „gesamtschuldnerisch“, oder ??

Zitat:
"

Ob der Untermietvertrag überhaupt Geltung hätte, ist
zweifelhaft. Aber damit hat er sich gegenüber den anderen
Mitern abermals zur pünktlichen Mietzahlung verpflichtet.

"
->Wie müsste man als Jurist entscheiden ?

Zitat:
"

Im Extremfall könnte es nun dazu kommen, dass er brav seine
Untermiete zahlt, aber die Hauptmieter ihre nicht. Da er aber
eigentlich selbst ein Hauptmieter ist, kann er zur gesamten
Mietzahlung herangezogen werden und müsste sich an die anderen
Mieter wenden, um sein Geld zurück zu bekommen.

"
-> Das wäre also eine Beispielauswirkung der „Gesamtverschuldung“, oder ?

Zitat:
"

Anderer Extremfall: Die „Hauptmieter“ werfen ihn aus der
Wohnung, er akzeptiert es, weil er sich ja als Untermieter
sieht. Jahre später ziehen die Hauptmieter aus und
hinterlassen Chaos. Besteht bis dahin immer noch der
Hauptmietvertrag kann er auch hier vom Vermieter herangezogen
werden.

"
->Soweit ich das verstehe ist es so, dass jener dubiose Untermietvertrag gekündigt werden kann, einfach so, mit Fristen halt.
Aber danach muss die Person immer noch nicht ausziehen weil noch der Hauptmietvertrag besteht.
Oder lässt sich darüber streiten ? Den Infos der Verträge zufolge scheinen beide unabhängig zu sein, total ungekoppelt.

In diesem Bezug würde mich auch noch folgendes interessieren:
Da nun alle Hauptmieter sind (bis auf die eine Person mit Doppelrolle): Kann dann irgendwer wen anders rauswerfen ? Gibt es Mehrheitsrecht ? Und müssen bei einer freiwilligen Kündigung eines Hauptmieters die Zustimmung der anderen eingeholt werden ?
Ebenso konnte ich auf die Schnelle nicht den Paragraphen finden, der besagt, dass Betriebs-/Nebenkosten gleichmäßig auf die Anzahl der Bewohner verteilt werden müssen, oder ist das gar kein Muss ?

Grüße, schönes WE!

Nur in Kürze:

Kein Hauptmieter kann einen andern Hauptmieter rausschmeißen.
Die Nebenkosten müssen unter den Mietern (ob Haupt- oder Untermieter) zunächst selber geregelt werden. ALLE Hauptmieter stehen für die GESAMTEN Nebenkosten gerade.

Gruß!

Horst