Guten Abend!
Eine selbständig-tätige Person möchte eine Wohnung mieten. Der Vermieter verlangt einen Einkommensnachweis. Dafür reicht eine EÜR. Der Selbständige macht die Buchhaltung selber. Das heißt aber, das der Vermieter die EÜR nicht akzeptiert, solange dies nicht vom Steuerberater/-büro bestätigt ist.
Der Einkommensteuerbescheid von 2007 kann auch verwendet werden, jedoch wird der Gewinn erst ab August ausreichend hoch, sodaß es den Durchschnittsgewinn verfälscht.
Gibt es eine unkomplizierte Möglichkeit, die EÜR auch noch anders bestätigen zu lassen? Finanzamt? Andere gültige Nachweise?
Wenn das Steuerbüro nicht unumgänglich ist, was würde eine Bestätigung ca. kosten bzw. was braucht das Steuerbüro dafür? Sicherlich müsste hier eine Buchprüfung für wenigstens 2 Monate beim Steuerberater stattfinden oder?
Vielen Dank im voraus.
LG Bluepearl
PS. Bitte verschieben, falls doch die falsche Kategorie.