Drastisch erhöhte Hausmeisterkosten

Hallo

Folgendes Szenario:

Eigentumswohnungskomplex mit 42 Parteien.

Die Kosten für den Hausmeister beliefen sich bis zum Jahr 2006 auf 90 Euro.

Ab 2007 stiegen die Kosten für den Hausmeister auf 376 Euro (bei gleichbleibender Dienstleistung). Als Begründung wurde angegeben dass der Hausmeister nun selbständig wäre.

Ist besagte Kostenerhöhung zulässig ?

Die Kosten können nur dann angefochten werden, wenn sie unangemessen wären. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass die Preise gleichbleiben oder z. B. die Reinigungskraft auf alle Zeiten für lau putzt.

Beide Preise sind m. E. spottbillig. Der Vermieter wird kaum jemand anederen finden, der die Reinigung zu einem günstigeren Preis übernimmt.

Hallo, bei der Kostensteigerung zur gleichen Leistung würde ich doch
mal genaue Rechnungsunterlagen verlangen; ob vorher „lau“ spielt dabei
m.E. keine Rolle. Nicht nur als Mieter auch als Selbstnutzer sollte
man Interesse an einer Aufklärung haben. Gruß

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