mal angenommen man hat mit seinem Vermieter Ärger. Dieser versucht, um seine Ansprüche durchzusetzen, dem Mieter zu drohen. Wortlaut in etwa „wenn es weiterhin streitigkeiten gibt, werde ich dies bei Ihrem Arbeitgeber vortragen“ o.ä.
Wie kann man dem entgegentreten?
Sind die Ansprüche des Vermieters berechtigt? - Dann empfiehlt es sich, diese zu erfüllen, bevor man in einen Rechtsstreit mit dem Vermieter tritt.
Sollten die Ansprüche unberechtigt sein, stellt sich die Frage, wie ernst die Drohung gemeint ist und was er genau vortragen möchte. Wenn es nur dahingesagt worden ist, wäre eine einstweilige Verfügung überzogen und schwer erreichbar.
Die Ansprüche sind unberechtigt. Die Androhung, daß man beim Arbeitgeber „schlechtgemacht“ wird liegt schriftlich vor, Mieter befindet sich in Probezeit!
Handelt es sich hier nicht um Nötigung?!
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Sehe ich genauso. Nur liegt hier der Fall etwas anders, Vermieter hat persönliche Kontakte zum Arbeitgeber und kann sich so Gehör verschaffen.
Kann es denn sein, daß man jemandem auf diese Weise unbehelligt drohen darf? Der Mieter macht sich zumindest sorgen um seinen Job, da er wie gesagt noch in der Probezeit ist.
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Verhindern, dass der Vermieter diese Aussagen gegenüber seinem Bekannten (Arbeitgeber des Mieters) unterlässt = einstweilige Verfügung, wobei diese Verfügung nicht das Papier wert sein dürfte, auf der sie geschrieben steht, wenn sich Vermieter und Arbeitgeber kennen oder
Strafanzeige gegen den Vermieter wegen Nötigung? Dann kann der Mieter darauf wetten, dass das Gesprächsthema Nummer 1 zwischen Arbeitgeber und Vermieter sein wird.
Am besten wäre ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter, anstatt auf Konfrontation zu gehen.
Vorweg: Klar ist die „persönliche“ Lösung immer die beste!
Aber der Vermieter ist in diesem Fall einer der die Konfration
sucht.
Das Ziel ist, das man „was gegen Ihn“ in der Hand hat,
beispielsweise beim Auszug o.ä.
Die Frage zielt darauf ab, ob man Ihn deshalb anzeigen könnte
jetzt mal unabhängig vom Arbeitgeber?
Eine Strafanzeige wegen (versuchter) Nötigung ist möglich, dürfte aber mit hoher Sicherheit bereits im Vorfeld eingestellt werden. Problematisch ist dabei, dass es kaum Zeugen für den Vorfall geben dürfte. Zum anderen bringt eine Drohung mit einer Strafanzeige („gegen ihn in der Hand haben“) bei Auszug kaum etwas, da bei Auszug die Tat verjährt sein dürfte und der Mieter sich wiederum selbst wegen versuchter Nötigung strafbar machen dürfte.
okay. Zum Thema Zeugen: Er hat ja nichts gemacht, aber damit gedroht. Und das wiederum liegt schriftlich vor…
Meines Wissens verjährt Nötigung nach 5 Jahren, oder? Schon komisch: Am ende soll man der schuldige sein…
Eine Strafanzeige wegen (versuchter) Nötigung ist möglich,
dürfte aber mit hoher Sicherheit bereits im Vorfeld
eingestellt werden. Problematisch ist dabei, dass es kaum
Zeugen für den Vorfall geben dürfte. Zum anderen bringt eine
Drohung mit einer Strafanzeige („gegen ihn in der Hand haben“)
bei Auszug kaum etwas, da bei Auszug die Tat verjährt sein
dürfte und der Mieter sich wiederum selbst wegen versuchter
Nötigung strafbar machen dürfte.
Eine Strafanzeige wegen (versuchter) Nötigung ist möglich,
dürfte aber mit hoher Sicherheit bereits im Vorfeld
eingestellt werden. Problematisch ist dabei, dass es kaum
Zeugen für den Vorfall geben dürfte.
würdest deine (sehr gewagte) Aussage bitte näher begründen? Wenn jemand sogar schriftlich und somit klar nachweisbar eine Nötigung begeht, wird die Staatsanwaltschaft sehr wohl tätig. Und da der Täter so dumm war, die Beweise gleich schriftlich auf dem Silbertablett mitzuliefern, bedarf es wohl kaum weitere Zeugen.
Schreibt hier jemand etwa unter zwei verschiedenen Namen? Wo bitte steht im Ausgangsposting, dass der Vermieter schriftlich gedroht haben soll?? Im Übrigen schreitet die Staatsanwaltschaft wegen solcher Lapalien (läuft wohl unter Privatfehde) im Normalfall nicht ein.
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Schreibt hier jemand etwa unter zwei verschiedenen Namen? Wo
bitte steht im Ausgangsposting, dass der Vermieter schriftlich
gedroht haben soll?? Im Übrigen schreitet die
Siehe /t/mieter/4768249/3
Da heißt es wörtlich: Die Androhung, daß man beim Arbeitgeber „schlechtgemacht“ wird liegt schriftlich vor…
Staatsanwaltschaft wegen solcher Lapalien (läuft wohl unter
Privatfehde) im Normalfall nicht ein.
Nochmals: Bitte begründe deine Aussage. Ohne Begründung ist das eine Scheißhausparole. Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln , siehe auch http://dejure.org/gesetze/StPO/160.html.
Hi,
nachdem ich alle Postings hier gelesen habe:
Ich würde dem Vermieter gegenüber nichts unternehmen. Der Vermieter droht, setzt aber seine Drohung bislang nicht durch.
Arbeitgeber: Aufgrund der geschilderten Beziehung zwischen Vermieter und Arbeitgeber könnte es z.B. auf Anraten des Vermieters zu einer Kündigung in der Probezeit kommen. Begründung ist m.W. durch den AG nicht erforderlich.
Mmmhhh, jetzt heißt es genau überlegen und abschätzen:
Wie intensiv ist Beziehung/gegenseitige Einflußnahme zwischen Vermieter/AG.
Ist das (gegenseitige) Vertrauen zu AG vorhanden, diesen Fall unter vier Augen zu schildern oder mit einem Zeugen?
Die Karten stehen während der Probezeit äußerst schlecht. Jegliches Vorgehen gegen Vermieter wird diese Position nur verschlechtern. Und ein Zusammenhang zwischen Differenzen mit Vermieter (welches sich nach Kündigung des Jobs evtl. wegen Zahlungsunfähigkeit auch erledigen wird) und Kündigung während der Probezeit wird vermutlich nicht nachweisbar sein. Trotz Schreibens des Vermieters. AG wird jeglichen Zusammenhang verneinen.
Nochmals: Bitte begründe deine Aussage. Ohne Begründung ist
das eine Scheißhausparole. Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln , siehe auch http://dejure.org/gesetze/StPO/160.html.
Gruß
S.J.
Also bitte … wer wird denn hier gleich beleidigend werden. Die StA muss ermitteln, aber sie ist gleichwohl Herrin des Verfahrens, das heisst, sie kann entscheiden, ob eingestellt wird oder nicht. Nachdem die StA meist sehr überlastet ist, wird wegen einem solchen Satz eher nichts geschehen. Schlag mal bei Google nach unter „Oppurtunitätsprinzip“. Meist werden solche Dinge wegen „Fehlendem öffentlichen Interesse“ eingestellt.
Hallo!
Vernünftig gesehen sollte man mit seinem VM über die Unstimmigkeiten reden, um sie Einvernehmlich aus der Welt zu bekommen!
Rechtlich gesehen, braucht man gar nichts unternehmen, weil es nichts bringt. Wenn VM Und AG sich kennen werden sie mE nach über das Thema sowieso reden. Und wenn es keine anderen rechtl. Gründe für eine Kündigung der Wohnung gibt (und danach sieht es aus sonst würde der VM nicht nur drohen!), muss man auch nichts befürchten.
Wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich noch in einer Probezeit ist und der VM mit dem AG richtig „dicke“ ist, empfiehlt es sich ohnehin bis zum Ablauf der Probezeit die Füße still zu halten. Danach ist meiner Meinung nach selbst eine Lohnpfändung nicht unbedingt ein Kündigungsgrund.
Gruß
Andreas
Um den angenommenen Fall nochmals etwas zu konkretisieren: Bei den Unstimmigkeiten ging es Dinge, die der Vermieter schuldig war, bspw. Warmwasser am Tag des Einzuges, die versprochene Einbauküche und noch fertigzustellende Baustellen in der Wohnung. Der Vermieter hat hier einfach schlampig gearbeitet.
Um Lohnpfändung etc. geht es garnicht. Eher darum im Falle eines Falles (Arbeitsverhältnis geht flöten, Wohnung wird verlassen usw.) dem Vermieter noch eins auswischen zu können…
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Die StA muss ermitteln, aber sie ist gleichwohl Herrin des
Verfahrens, das heisst, sie kann entscheiden, ob eingestellt
wird oder nicht.
Soweit richtig.
Nachdem die StA meist sehr überlastet ist,
wird wegen einem solchen Satz eher nichts geschehen. Schlag
Nach deinem Bauchgefühl?
mal bei Google nach unter „Oppurtunitätsprinzip“. Meist werden
solche Dinge wegen „Fehlendem öffentlichen Interesse“
eingestellt.
Also doch nichts handfestes und keine Quellen sondern nach wie vor nur „eher“ und „meist“. Wieviel Prozent der Verfahren werden eingestellt? Das wäre eine Aussage.
mal bei Google nach unter „Oppurtunitätsprinzip“. Meist werden
solche Dinge wegen „Fehlendem öffentlichen Interesse“
eingestellt.
Also doch nichts handfestes und keine Quellen sondern nach wie
vor nur „eher“ und „meist“. Wieviel Prozent der Verfahren
werden eingestellt? Das wäre eine Aussage.
Um Lohnpfändung etc. geht es garnicht. Eher darum im Falle
eines Falles (Arbeitsverhältnis geht flöten, Wohnung wird
verlassen usw.) dem Vermieter noch eins auswischen zu
können…
Hallo!
Ich will das mal ganz direkt sagen!
Es bringt dem M gar nichts. Sollte der M seinen Job wegen dem VM verlieren (Probezeit) müsste er (der M) beweisen, dass der Job wegen dem VM flöten ist. Das stelle ich mir extrem schwierig vor. Der AG würde (obwohl er es in der Probezeit nicht notwendig ist) irgendwelche Gründe nennen. Und dem VM mit aller Gewalt eins auswischen zu wollen, halte ich persönlich für Kinderkram und Zeitverschwendung!
kurze Nachfrage
Hallo,
eine schriftliche Nötigung, die man ja nachweisen kann wäre unter Umständen doch auch noch nach der Probezeit beim Arbeitgeber anzeigbar, oder nicht?
Wenn man sich also nach der Probezeit beim AG gegen die Nötigung vom Vermieter wehrt, wäre das durchaus möglich (also 6 Monate nach der Nötigung zum Beispiel)?
Wann würde eine Anzeige wegen Nötigung verjähren?