Grundsätzliche Frage zu Schimmel/Lüftungsverhalten

Hallo,
es ist ja mittlerweile bekannt und eigentlich schon Standard in der Rechtssprechung (meist auf Anraten der Gutachter und unter Zuhilfenahme von früheren Entscheiden), dass „falsches Lüften“ zu Schimmel und somit in den Verantwortungsbereich des Mieters fällt, incl. Schadenersatz.
Mmmhhh, weshalb werden Verhaltensregeln und zu treffende Massnahmen für „richtiges Lüften“ während Sommer- und Winterperiode nicht in (Standard-) mietverträgen aufgenommen?
Es handelt sich, wie auch hier immer wieder erläutert, um relativ komplizierte bauphysikalische Vorgänge. Selbst die erforderlichen Messeinrichtungen sind in den Wohnungen nicht vorhanden (Messgeräte für Luftfeuchtigkeit, Lufttemperatur, Oberflächentemperaturen an kritischen Stellen).
Mmmhhh, aleine Sache eines Mieters?
Wäre hier ein grundsätzliches Umdenken nicht erforderlich? Wird hier nicht grobe Fahrlässigkeit des Mieters angesichts komplexer bauphysikalischer Vorgänge unterstellt?

Gruß
Der Franke
Ex-Mieter, Ex-Vermieter, jetzt von allem befreit und als Eigentümer quasi Vermieter und Mieter in einer Person, verantwortlich für das, was er unternimmt

Hallo Franke,
in meiner Hausverwaltertätigkeit habe ich festgestellt, dass es wirklich am Lüftungsverhalten des Mieters liegt, wenn Schimmel in der Wohnung auftritt. Ich betreue verschiedene Objekte, in unterschiedlichsten Bauweisen. Wenn in einem Mehrfamilienhaus in einer mittleren Wohnung Schimmel auftritt (in den anderen Wohnungen nicht!), der nach Auszug des Mieters und Renovierung der Wohnung, bei den Nachmietern nie wieder aufgetreten ist, dann ist dies eindeutig auf das Lüftungsverhalten zurückzuführen! Diese Erfahrung mache ich immer wieder, in den unterschiedlichsten Gebäuden!
Sicherlich gibt es auch Hausbesitzer die falsch isoliert haben, Wasser vom Keller in den Wänden hochsteigt, beim Mieter die Waschmaschine/Spülmaschine ausgelaufen und zwischen Wand und Estrich gelaufen ist usw. aber da ist es so, dass man den „glammen/muffigen“ Geruch und/oder hohe Luftfeuchtigkeit in allen Räumen bemerkt. Aber solch krasse Zustände habe ich noch nicht in 20 Jahren Verwaltertätigkeit erlebt!
Gruß maibiene

Hallo Maibiene,
ich stimme grundsätzlich deinen Erfahrungen zu.
Aber zu meinen Fragen nochmals (etwas sortierter :smile::
Weshalb enthält keine Hausordnung/kein Mietvertrag entsprechende Verhaltensmaßregeln?
Weshalb wird die Bürde des Nachweises für „wie lüfte ich richtig“ dem Mieter auferlegt?
Weshalb ist er in der Regel in der Beweislast, wenn er die nicht zurückgezahlte Kaution einklagen muss?
Unabhängig davon meine Erfahrungen: Gutachter werden in der Regel im Falle von Differenzen vom Vermieter einseitig bestellt und das Guachten fällt entsprechend aus.

Gruß
Der Franke

Hallo,

warum es kein „muß“ ist, kann ich Dir leider auch nicht sagen, aber es ist ein „kann“, denn Merkblätter in diese Richtung gibt es anscheinend durchaus.

ich könnte mir vielleicht vorstellen, dass der Mieter eine Anleitung zu seinem zukünftig erwarteten Lüftungsverhalten als ungebührliche Maßregelung versteht…

Oder der VM, denkt, Mieter lehnen Wohnungen ab bei denen sie schon aufs Lüftungsverhalten hingewiesen werden aus Angst, mit der Wohnung sei etwas nicht ok…

Allerdings habe ich vor langer Zeit irgendwo gelesen, dass wenn in einem Gebäude alte durch neue Fenster ersetzt werden, der VM in diesem Fall verpflichtet ist, den Mieter auf ein verändertes Lüftungsverhalten hinzuweisen.
Leider finde ich den Link von damals nicht mehr. Hier wird es neben weiteren nützlichen Infos auch kurz erwähnt:
http://www.baustoffchemie.de/schimmel/
(unter „Zur rechtlichen Situation - Wer hat Schuld?“ leider sind die Links auf der Seite nicht mehr so ganz aktuell)

Gruß
Maja

Hallo,

Weshalb enthält keine Hausordnung/kein Mietvertrag
entsprechende Verhaltensmaßregeln?

Weil’s keinen interessiert? Weil ein Vertrag nicht alle Selbstverständlichkeiten enthalten muss, sondern nur abweichende Regelungen? Weil schon zu oft Vertragsklauseln nachträglich vom Gericht kassiert wurden und sich niemand ohne Not auf Glatteis begeben will?

Weshalb wird die Bürde des Nachweises für „wie lüfte ich
richtig“ dem Mieter auferlegt?

Das stimmt doch gar nicht.
Im Zweifel wird ein Gutachter bestellt, der genau untersucht, wodurch der Schimmel aufgetreten ist. Und zahlen darf dann der Verursacher.
Wei willst Du denn auch jahrelanges Verhalten - so oder so - nachweisen? Überwachungskameras? ‚Lüftungsmelder‘?

Weshalb ist er in der Regel in der Beweislast, wenn er die
nicht zurückgezahlte Kaution einklagen muss?

Jeder muss das beweisen, was für ihn vorteilhaft ist.

Unabhängig davon meine Erfahrungen: Gutachter werden in der
Regel im Falle von Differenzen vom Vermieter einseitig
bestellt und das Guachten fällt entsprechend aus.

Zum einen kann der Mieter ja den Gutachter bestellen (erst recht, wenn er damit was beweisen will), zum zweiten sind die Gutachter vereidigte Sachverständige und nicht der Kumpel vom Vermieter, zum dritten kann jeder weitere Gutachten in Auftrag geben, wenn er an Fehler des Gutachters glaubt.
Zudem widerspricht das Deiner Behauptung ‚der Mieter muss immer beweisen‘.
Gruß
loderunner (ianal)