Mahnung Zahlfrist Frist falsch angegeben

Mal so angenommen

Mieter A hätte die fällige Miete nicht gezahlt (weilEbbe in der Kasse)

Der Vermieter würde eine Mahnung schreiben

sie mussten bis zum 03.sept.2008 die Miete für sept.2008 zahlen.

laber laber usw…

jetzt stünde im Mahnschreiben

Ich setze Frist: Sie haben bis zum 15.09.2006 123,45 zu zahlen auf mein konto

yyxxccxxyy blz 000012234 inhaber weisnix…

Geht natürlich nicht „15.09.2006“ ist längst vorbei… :smile:

Ist diese Frist jetzt nicht bennannt oder ist gar das ganze Mahnschreiben ungültig oder muss man trotzdem bis zum 15 zahlen auch wenn die Jahreszahl falsch wäre?

Klar das man letztlich zahlen müsste - in solchen Sachen -

aber es geht nur ums Prinzip - falsche Jahreszahl als Frist.

sonst hat er überall 2008 geschrieben nur da halt nicht.

Christa sagt Danke

Die Miete ist - und zwar unabhängig von der Mahnung - zum 3. des Monats fällig gewesen. Die Fälligkeit tritt automatisch ein, nachdem diese meist im Mietvertrag festgehalten wird. Der Vermieter muss also nicht nochmal gesondert mahnen.

ich sag fann mal Danke OWT