Wohngemeinschaft

Ich habe mir grade eine Vielzahl von Artikeln durchgelesen aber keine konnte alle meine Fragen für den Hypothetischen fall beantworten.
Also folgende rein Fiktiven fälle.

Fall_1
Person A und Person B beziehen zusammen eine Wohngemeinschaft. Nun tritt leider der Fall ein das sich beide nicht mehr verstehen und Person A möchte die Wohnung kündigen.
Person B verweigert jedoch die Kündigung zu unterschreiben und der Vermieter lehnt die Kündigung des einen Hauptmieters (Person A) ab da Person B nicht unterschrieben hat.
Person A möchte jedoch um jeden preis ausziehen.
Person B verweigert weiterhin die Unterschrift und beginnt nun die Abende mit lauter Musik und oder eingeladenen Personen auszuklinken.
Person A bringen diese Tage um den Schlaf und sein versuch die Unterschrift für die Kündigung zu erhalten werden weiter abgelehnt. Person B kann sich durch ihre Beziehungen und Bekanntschaften auswärts erholen und Schlafen.
Welche Möglichkeiten hätte Person A in diesen Fall ?

Fall_2
Person A und Person B beziehen zusammen eine Wohngemeinschaft. Nun tritt leider der Fall ein das sich beide nicht mehr verstehen und Person A und Person B möchten die Wohnung kündigen.
Nun zieht Person A aus und hat für die 3 Monatige Kündigungsfrist einen Zwischenmieter gefunden.
Muss Person B dem Zwischenbieter zustimmen ? (Beide Hauptmieter) oder kann Person B generell einen Zwischenmieter ablehnen?.

Wie bereits erwähnt. Alles rein Hypothetisch aber ich würde mich über eure Antworten freuen.

Lg
Biotentakel

Hallo,

Fall_1

Person A verklagt Person B auf Zustimmung zur Kündigung, zumal die Gesamtsituation unzumutbar ist.

Fall_2

Nein. Hier wäre es umgekehrt unzumutbar, dass der bleibende Mieter drei Monate lang einen Fremden dulden muss. Außerdem bedürfte es auch der Zustimmung des Vermieters.

Gruß!

Horst