Hallo Leute,
angenommen, jemand mietet ein Zimmer in einem Einfamilienhaus an. Als er einzieht, stellt sich heraus, dass in diesem Zimmer bereits eine andere Person wohnt. Wegen eines „Fehlers“ wurde das Zimmer zweifach vermietet.
Könnt Ihr bitte sagen,
- ob der Vermieter rechtswidrig gehandelt hat
- ob es möglich wäre, das Mietverhältnis fristlos aufzulösen
- ob Ersatzansprüche bestehen
Vielen Dank schon mal,
Manfred