20 Jahre im Miethaus einer Siedlung. Jetzt wollen die Eigentümer, eine Gesellschaft, die Häuser an einen Investor verkaufen. Die Siedlung steht unter Denkmalsschutz. Jetzt sollen alle Mieter zum Ende des Jahres eine Kündigung erhalten, in der festgelegt ist das jeder Mieter 3 Jahre Zeit hat sich eine neue Wohnung zu suchen.
Sehr viele Mieter sind über 15 Jahre in ihrer Wohnung, die auch einen kleinen Garten hat. In den Mietverträgen ist verankert das man ab 15 Jahre nicht gekündigt werden kann und ein Mitspracherecht hat, was alle Veränderungen angeht ( es sei denn Mietschulden liegen vor).
Nun meine Frage: Kann die Gesellschaft sich so einfach über die bestehenden Mietverträge hinwegsetzen und den Mietern kündigen?
Wer kann mir eine kompetente Antwort auf die Frage geben?