Hallo,
angenommen man mietet sich eine Wohnung in einer ca. 10 Jahre alten Wohnanlage (Mehrfamilienhaus, 7 Stockwerke) an und zieht nach gut 1 1/2 Jahren wieder aus.
Die Wohnung befand sich dem Alter entsprechend in einem guten Zustand. Kleine Macken hier und da.
Die Wände waren alle sauber weiß gestrichen.
Nun stelle man sich vor, dass die Verwaltung bei der Übergabe diverse Mängel feststellt, wovon der Mieter auch einige akzeptiert und auf seine Kosten beseitigt.
Jedoch verlangt die Verwaltung auch die Beseitigung bereits vorhandener Schäden, wie z.B. den Austausch der Küchenarbeitsplatte wegen Beschädigung durch einen zu heißen Topf.
Die Beschädigung lag bei Einzug schon vor, jedoch hat der Mieter sie nicht entdeckt und so steht sie auch nicht im damaligen Übergabeprotokoll.
Dürfte ein Vermieter auch nach 10 Jahren Nutzung der Arbeitsplatte deren Austausch verlangen?
Desweiteren gibt es diverse kleine Beschädigungen an Tür- und Fensterrahmen (Lackabplatzungen).
Darf der Vermieter hier eine komplette Neulackierung verlangen oder entspricht das normaler Abnutzung im Laufe der Zeit?
Vielen Dank im Voraus!