Vermieter bestimmt Malerbetrieb für Renovierung

Hallo, bei Auszug bestimmt ein Vermieter den Malerbetrieb, der die Renovierung durchführen soll. 50% würde dann der Vermieter tragen.Bei einem anderen, vom Mieter bestimmten Malerbetrieb, müsste, lt. Vermieter, der Mieter 100% der Kosten tragen, d.h. der Vermieter würde keine 50% dazugeben.

Hier könnte ja der Vermieter, Bösartigkeit unterstellt, mit seinem Malerbetrieb gemeinsame Sache machen und letztlich, unterm Strich, zahlt der Mieter mit seinen 50% dann doch die 100%.

Es handelt sich um einen sogenannten Formular-Mietvertrag (Hamburger Mietvertrag für Wohnraum) bei dem wg. der Holzklauses der § Schönheitsreparatur unwirksam ist. Aus Kulanz will der Mieter dem Vermieter 50% der Renovierung zahlen.

FRAGE: Kann der Vermieter nun bestimmen, welcher Maler die Renovierung bei Auszug vornimmt?

DANKE.

Moin,

der Sinn besteht offensichtlich darin, daß ein Vermieter eine vernünftige Firma kennt und diese bevorzugt. Eventuell macht er da auch gemeinsame Sache und bekommt es selbst günstiger als die „offizielle“ Rechnung.

Dem Mieter kann es doch egal sein. Der mieter lässt sich ein Angebot einer anderen Firma machen und rechnet sich dann einfach aus bei welcher Variante er finanziell besser wegkommt.

Gruß

Bernd

"Es handelt sich um einen sogenannten Formular-Mietvertrag

(Hamburger Mietvertrag für Wohnraum) bei dem wg. der
Holzklauses der § Schönheitsreparatur unwirksam ist. Aus
Kulanz will der Mieter dem Vermieter 50% der Renovierung
zahlen.

FRAGE: Kann der Vermieter nun bestimmen, welcher Maler die
Renovierung bei Auszug vornimmt?

DANKE.

Hallo.
Auf Rückfrage wegen solch eines Falles beim Mieterschutzbund wurde mir erklärt, dass GAR NICHT renoviert werden muss, da die Klausel unwirksam ist.
Somit hat der Mieter nichts zu bezahlen und nicht zu renovieren.
Gruß