Guten Morgen,
ein Sportverein nutzt seit Jahrzehnten den zur Turnhalle gehörenden Parkplatz im Zeitrahmen des wöchentlichen Trainings in der bei der Stadt angemieteten Halle.
Neuerdings wird nachmittags ab 15 Uhr, wenn der letzte Lehrer den Parkplatz verläßt, selbiger mittels der „orange-weißen Pöle“ bis zum nächsten Morgen gesperrt. Einen Alternativ-Parkplatz gibt es nicht.
Steht dem Verein, der Miete für die Halle zahlt, in diesem Rahmen auch das Recht auf eine Parkgelgenheit zu?
Für die schnelle Antwort wie immer herzlichen Dank. Leider erhält man von unterschiedlichen Mitarbeitern der (wie hieß das noch…) Stadt- und Bäderämter (???) unterschiedliche Auskünfte.
Der eine sagt, in der Hallenmiete sei auch das Nutzrecht auf den Parkplatz enthalten, der andere vertritt eher Deine Meinung.
Und der Sekt würde dazu führen, dass der Verein wegen Mitführen von Alkohols auf Dauer Hallenverbot bekommt. Irgendeinen Grund findetder Hausmeister
Der eine sagt, in der Hallenmiete sei auch das Nutzrecht auf
den Parkplatz enthalten, der andere vertritt eher Deine
Meinung.
Da wäre es wohl gut im Vertrag nachzulesen, was da genau drinnen steht. Die Miete einer Halle beinhaltet von vorneherein eher nicht gleichzeitig die Benutzung eines Parkplatzes.
wenn einem bekannt ist, dass es (insbesondere) für gebäude, bei denen größere nutzerzahlen zu erwarten sind, nur dann eine baugenehmigung gibt, wenn auch eine der nutzung angemessene zahl von parkplätzen nachgewiesen wird, dann könnte man sehr leicht auf die idee kommen, zu der miete der halle müssten diese baurechtlich notwendigen parkplätze ebenso notwendig auch gehören.