Grundsätzlich gilt - sofern dies nicht explizit im Mietvetrag
vermerkt ist - Rauchen in der Wohnung als vertragsmäßiger
Gebrauch der Wohnung.
Ich glaube, man kann das Rauchen nicht mal vertraglich verbieten.
Wäre es prinzipiell denkbar, dass eine Hausverwaltung
irgendetwas gegen einen Mieter ausrichten könnte, wenn dieser
„übermäßig“ raucht?
Solange der Raucher in der Wohnung lebt, gibt es keine Möglichkeit etwas gegen den Raucher zu unternehmen. Allerdings hab ich mal gelesen, dass beim Auszug der Mieter die Schäden, die durch das übermäßige Rauchen entstanden sind, beseitigen muss bzw zu Schadenersatz herangezogen werden kann.
Hi,
da gabs kürzlich eine Riesenlange Diskussion drüber und Endeffekt war glaube ich, daß man da nix machen kann, bin mir aber nicht mehr sicher.
Schau mal rein /t/rauchverbot-in-mietwohnung/3257989
Gruß
Nick
Auch dann nicht, wenn es zu einer deutlichen
Geruchsbelästigung kommt?
Eigentlich nicht. Allerdings könnte man das Pferd auch andersrum aufzäumen! Wenn z.B. die Tür zum Treppenhaus so marode ist, dass der Rauch fast ungehindert ins selbige ziehen kann, könnte ich mir vorstellen, dass man ev. die Miete kürzen könnte.
Hallo, kann man das Thema noch etwas ausweiten? Was ist, wenn der
Vermieter neu vermieten will und schreibt „nur an NR“? Nach dem
Einzug fängt der Mieter das Qualmen an. Gruß
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