Schadensbehebung in Mietwohnung

Hallo,
mich interessiert folgender Sachverhalt:
Ein Windstoss hat eine Tür mit einem Glaseinsatz geschlossen, so dass der Glaseinsatz nun davor liegt.
Wie ist nun die rechtliche Lage? Muss der Mieter den Vermieter über den Schaden informieren, oder kann er ihn so reparieren lassen?
Wenn der alte Zustand aufgrund von neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht wieder hergestellt werden kann, ist das dann eine bauliche Änderdung, die dem Vermieter mitgeteilt werden muss und kann der Vermieter das WER und WIE der Schadensbehebung bestimmen?
Muss der Mieter das WER und WIE und vor allen Dingen die Kosten dafür akzeptieren? Muss der Mieter die Kosten dafür überhaupt tragen?
Viele Dank für die Mühen
Gonzo75

Hallo

Hallo,
mich interessiert folgender Sachverhalt:
Ein Windstoss hat eine Tür mit einem Glaseinsatz geschlossen,
so dass der Glaseinsatz nun davor liegt.
Wie ist nun die rechtliche Lage? Muss der Mieter den Vermieter
über den Schaden informieren, oder kann er ihn so reparieren
lassen?
Wenn der alte Zustand aufgrund von neuen gesetzlichen
Bestimmungen nicht wieder hergestellt werden kann, ist das
dann eine bauliche Änderdung, die dem Vermieter mitgeteilt
werden muss und kann der Vermieter das WER und WIE der
Schadensbehebung bestimmen?
Muss der Mieter das WER und WIE und vor allen Dingen die
Kosten dafür akzeptieren? Muss der Mieter die Kosten dafür
überhaupt tragen?

nein, der Mieter muss überhaupt nix zahlen, schliesslich hat der VM ja die Tür ruiniert und will sich nun am M schadlos halten…

Viele Dank für die Mühen

büdde

Gonzo75

Der Mikesch

nein, der Mieter muss überhaupt nix zahlen, schliesslich hat
der VM ja die Tür ruiniert und will sich nun am M schadlos
halten…

Viele Dank für die Mühen

büdde

Gonzo75

Der Mikesch

Mikesch,

deine Antworten in den Rechtsbrettern sind unerträglich. Wenn man die Antwort nicht weiss, sollte man schweigen, anstatt irgend etwas Unqualifiziertes von sich zu geben.

Wie kommst du auf diese Aussage, dass der Vermieter die Tür ruiniert haben soll, indem der Mieter die Tür offen stehen lässt und dadurch die Scheibe zerbrochen ist?

Es gilt der Grundsatz, dass der Verursacher zahlt. Der Verursacher ist der Mieter. Wenn er eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, zahlt diese.

nein, der Mieter muss überhaupt nix zahlen, schliesslich hat
der VM ja die Tür ruiniert und will sich nun am M schadlos
halten…

Viele Dank für die Mühen

büdde

Gonzo75

Der Mikesch

Mikesch,

deine Antworten in den Rechtsbrettern sind unerträglich. Wenn
man die Antwort nicht weiss, sollte man schweigen, anstatt
irgend etwas Unqualifiziertes von sich zu geben.

Ich bin zwar neu hier, aber ich hätte es nicht besser sagen können.

Wie kommst du auf diese Aussage, dass der Vermieter die Tür
ruiniert haben soll, indem der Mieter die Tür offen stehen
lässt und dadurch die Scheibe zerbrochen ist?

Es gilt der Grundsatz, dass der Verursacher zahlt. Der
Verursacher ist der Mieter. Wenn er eine entsprechende
Versicherung abgeschlossen hat, zahlt diese.

Welches wäre eine entsprechende Versicherung? Haftpflicht oder Hausrat?

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deine Antworten in den Rechtsbrettern sind unerträglich. Wenn
man die Antwort nicht weiss, sollte man schweigen, anstatt
irgend etwas Unqualifiziertes von sich zu geben.

Dass man Sarkasmus nicht erkennt ist die eine Sache, dass man hier in ungebührlichem Ton rumpoltert, eine andere.

vnA

[MOD] Plauderei ist unten - DICHT
Hi!

Dass man Sarkasmus nicht erkennt ist die eine Sache, dass man
hier in ungebührlichem Ton rumpoltert, eine andere.

Hier geht es nicht um Sarkasmus - es geht um Ahnungslosigkeit, Halbwissen und de facto falsche Fakten.

Wenn jemand in einem Rechtsbrett eines Expertenforums nichts Sinnvolles beizusteuern hat, dann sollte er schweigen.
Dass einigen Leuten hier (und an anderen Stellen) der Kragen platzt, ist verständlich und nachvollziehbar.

Gelöscht habe ich die Antwort übrigens deshalb nicht, weil sie einen Sachbezug beinhaltete - nach der Aufregung.

Das ist mehr, als man von vielen anderen Postings hier gewohnt ist…

Viele Grüße
Guido

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Hallo!

Welches wäre eine entsprechende Versicherung? Haftpflicht oder
Hausrat?

In diesem Fall wohl eher die Haftpflicht!
Gruß
Andreas

Hallo,

Ein Windstoss hat eine Tür mit einem Glaseinsatz geschlossen,
so dass der Glaseinsatz nun davor liegt.

Ist es denn eine Tür innerhalb der gemieteten Wohnung, oder die Hauseingangstür/Tiefgaragentür/Kellerzugangstür?

Grüße
Jasmin

Hallo Jasmin,
es handelt sich um eine Tür im Inneren der Wohnung, aber macht das einen Unterschied?
Gruß
Gonzo75

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

Welches wäre eine entsprechende Versicherung? Haftpflicht oder
Hausrat?

an erster stelle die schadenversicherung, hier: hausrat (sofern glasbruch dort mitversichert) oder glasversicherung.

nur falls keine hausrat oder glasversicherung vorhanden: privathaftpflicht.

lg dev

Hallo,

privathaftpflicht.

Schau mal in die Versicherungsbedingungen. In aller Regel sind Schäden in einer gemieteten Wohnung ausgeschlossen. Weil das nichts anderes ist als ein Eigenschaden. Was einer Mietschädenversicherung überhaupt erst einen Sinn gibt.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo zusammen,
bleibt die Frage nach den Rechten des Vermieters und des Mieters:
1.) Kann der Mieter die Reparatur einfach durchführen lassen?
2.) Muss der Vermieter informiert werden, insbesondere wenn eine Änderung des Erscheinungsbildes unumgänglich ist?
3.) Kann der Vermieter das WER und WIE der Reparatur bestimmen?
4.) Falls 3.) mit ja beantwortet wird, hat der Mieter ein Einspruchsrecht? Kann er ein eigenes Angebot einholen?
5.) Falls der Mieter ein eigenes Angebot einholen kann, was muss der Mieter dann bezahlen, wenn der Vermieter auf dem eigenen Handwerker besteht?
Viele Grüße
Gonzo75