wie ist das eigendlich wenn jemand einen untermieter bei sich einziehen lassen will,der untermieter mündlich zugesgat hat, aber 3 stunden vorher abpringt,aber die miete schon gezahlt hat? hat der untermieter das recht die miete zurückzubekommen?
wie ist das eigendlich wenn jemand einen untermieter bei sich
einziehen lassen will,der untermieter mündlich zugesgat hat,
aber 3 stunden vorher abpringt,aber die miete schon gezahlt
hat? hat der untermieter das recht die miete zurückzubekommen?
nachdem er ordentlich „mündlich“ gekündigt hat…muss er wahrscheinlich noch was drauflegen:wink:
Aber sicher
wie ist das eigendlich wenn jemand einen untermieter bei sich
einziehen lassen will,der untermieter mündlich zugesgat hat,
aber 3 stunden vorher abpringt,aber die miete schon gezahlt
hat? hat der untermieter das recht die miete zurückzubekommen?
Auch kein Hallo,
für Mietverträge ist keine Schriftform erforderlich. Der Untermieter hat den Vertrag daher unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen und der Vermieter hat bis zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf die vereinbarte Miete.
Wozu macht man sonst Verträge, wenn man diese 3 Stunden vor Vertragsbeginn einseitig kündigen könnte?
Ist dir übrigens aufgefallen, dass einige Worte meines Beitrags groß geschrieben sind? Das sieht die deutsche Sprache so vor.
nachdem er ordentlich „mündlich“ gekündigt hat…muss er
wahrscheinlich noch was drauflegen:wink:
Und zwar so lange, bis er schriftlich kündigt - § 568 BGB!
wie ist das eigendlich wenn jemand einen untermieter bei sich
einziehen lassen will,der untermieter mündlich zugesgat hat,
aber 3 stunden vorher abpringt,aber die miete schon gezahlt
hat? hat der untermieter das recht die miete zurückzubekommen?
ja hallo erstmal…
und wie ist es eigendlich wenn man eine wohnung sucht und eine gefunden hat.da mündlich zusagt aber vielleicht eine woche vorher was anderes findet.soweit ich weis geht das.ist das aber nicht das gleiche wie mit dem untermieter?
Hallo,
ja hallo erstmal…
und wie ist es eigendlich wenn man eine wohnung sucht und eine
gefunden hat.da mündlich zusagt aber vielleicht eine woche
vorher was anderes findet.soweit ich weis geht das.
da irrst du dich aber gewaltig. Geschlossene Verträge müssen eingehalten werden. Was würdest du denn sagen, wenn du mit Sack und Pack vor der Tür deiner neuen Wohnung stehen würdest um einzuziehen und der Vermieter würde dir lapidar mitteilen, er hätte sich das ganze anders überlegt?
Wie bereits geschrieben: Was wäre der Sinn eines Vertrages, wenn sich keiner daran halten müsste? Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag
Gruß
S.J.