Heiz-und Wasserabrechnung/ Nachzahlung trotzAuszug

Hallo,
Teilnehmer A hatte eine gemietete Wohnung bei einer Gesellschaft, in diesem Haus lebten 6 Partein, A hatte die Wohnung zum Juni 07 gekündigt.
Seit April 07 ist A aber bereits umgemeldet gewesen und hat sich nur noch zu Renovierungszwecken dort aufgehalten.
Nun bekommt A im Juli 08 eine Heiz- und Wasserkostenabrechnung für das Jahr 07 von der Gesellschaft und soll nachzahlen, allerdings ist der Abrechnungszeitraum vom ganzen Jahr 07, anteilig für 6 Monate.
Alle Nebenkosten sind aufgelistet, aber diese komplettsumme ist nicht nach Verbrauch, sondern nach der Anzahl der Wohnungen und deren Größe verteilt worden.
Meine Frage nun, gibt es eine Frist in welchem Zeitraum nach einem Auszug eine solche Nachzahlungsforderung erfolgen muß und kann A gegen diese Verteilung der Kosten irgendwie Vorgehen.

Danke
MFG
silver

Hallo,
wenn die Nebenkostenabrechnung fuer 1.1. bis 31.12. erstellt ist, muss die Abrechnung fristgerecht dem (ehemaligen) Mieter bis Ende 2008 zugehen.
Gruss Helmut

Hallo Silver,

so, wie hier geschildert, geht es nicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__6.html

Gruß!

Horst

Hallo,

Alle Nebenkosten sind aufgelistet, aber diese komplettsumme
ist nicht nach Verbrauch, sondern nach der Anzahl der
Wohnungen und deren Größe verteilt worden.

was genau meinst Du mit ‚Nebenkosten‘? Sind da alle Kosten für die Heizung gemeint oder nur die Fixkosten? Gibt es Verbrauchsmessgeräte?
Gruß
loderunner (ianal)