nachträgliche Dämmung?

Hallo und guten morgen!

Eine rein hypothetische Frage und es hat nichts mit meiner Wohnung zu tun. Noch einmal: es ist nicht meine Wohnung, danke!

Ein Mieter zieht am 01.Januar 2006 in eine 2-Zimmer Wohnung ein. Seine Schlafzimmerwand ist die Trennung zum Wohnzimmer des Nachbar.

Diese Wand ist so hellhörig, dass man wenn der Nachbar telefoniert, wirklich JEDES Wort mithören kann. Wenn der Nachbar niesst, ruft der andere „Gesundheit“ und der Nachbar bedankt sich wiederum (durch die Wand) für den Gesundheitswunsch …

Es handelt sich um eine mit Holz getäfelte Wand. Jeweils Holz auf beiden Seiten der Wand (identisch). Der Zwischenraum muss mit etwas befüllt sein. Wenn man auf das Holz klopft, dann klingt es etwas hohl (aber nicht ganz) hohl.

Über 1,5 Jahre lang ging alles gut. Nun hat der Nachbar einen neuen Job mit anderen Arbeitszeiten sowie eine neue Freundin und er sitzt abends vor dem TV (vorher hatte er in den Abendstunden geschlafen - da Schichtarbeit)

Nun hört der Mieter durch die Wand das Geklapper des Besteckes auf den Tellern und kann die privaten Gespräche mitverfolgen (wenn man möchte auch durch die Wand dem Gespräch teilhaben). Der Nachbar ist bereits sehr rücksichtsvoll, aber man hört bei einer regulären Unterhaltung trotzdem noch jedes Wort mit. Es liegt also nicht am Nachbarn, sondern die Wand ist einfach so nicht akzeptabel.

Da sich nun an der private Situation des Nachbar etwas geändert hat - und somit auch die Lautstärke die durch die hellhörige Wand dringt um einiges lauter ist als vorher, könnte der Mieter vom Vermieter verlangen, die Wand nachträglich zu dämmen?

Eigentlich sollten Wände zwischen Wohnungen mindestens so dick wie Außenwände sein (?) - oder?
Aber kann der Mieter dies nach 1,5 Jahren noch verlangen? Schliesslich könnte der Vermieter ja auch sagen „es hat dich über 1,5 Jahre lang nicht gestöhrt“.
Allerdings ist die Wand so wie sie ist auch nicht korrekt gebaut.

Wie stehen die Chancen des Mieters die Lage zu bessern ohne umzuziehen?

Grüße
Jasmin

Hallo,

vielleicht mal eine nicht gerade rechtliche Antwort.

Was sagt den der Vermieter dazu? Manchmal ist es sinng, mit den Leute vorher zu reden bevor man gleich stress macht…

gruss

Ja, das hast Du recht. Allerdings herrscht allgenmeine Kriegsstimmung gegenüber dem Vermieter, mit allen Mietern. Der Vermieter ist Privatperson und keiner mit dem sich reden lässt. Reparaturen werden nur getätigt, wenn man mit Anwalt droht bzw. nach Schreiben des Anwalts.

Grüße
Jasmin

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hallo,

wenn ich die hypothetische frage richtig verstehe, dann:

ist erst jetzt aufgefallen, dass die wohnungstrennwand nicht die anforderungen der din 4109 schallschutz im hochbau erfüllt, was seit neuestem zu inakzeptablen geräuschbelästigungen führt.

da würde man wohl eine angemessene frist setzen, den offenkundig gewordenen mangel zu beseitigen und androhen, nach fruchtlosem fristablauf die miete um einen der beeinträchtigung angemessenen betrag zu mindern.

lg dev