Posten der Betriebskosten

Schönen guten Abend,

angenommen, Mieter M. bekäme eine BK-Abrechnung, in der
unter anderem für Gartenpflegearbeiten ein Posten zu
finden wäre. In seinem Mietvertrag ist dieser Kostenpunkt
auch aufgeführt.

Allerdings ist der „Garten“ des Berliner Altbaus eher
als ca. 5qm große Brache zu bezeichnen, verwildert und
ungepflegt. Mieter M. und der Rest der Hausgemeinschaft
sind sich sicher, dass definitiv niemals etwas an dieser
Parzelle gemacht wurde und empfinden die Tatsache, für
nicht erbrachte Leistungen Geld einzufordern, als äußerst
dreist. Könnte er diesen Posten ausgliedern und dessen Zahlung
verweigern?

Grüße

Hallo,

wie hoch ist der Posten pro Partei und insgesamt?

Grundsätzlich muss das gezahlt werden, was auch vereinbart wurde.
Der Vermieter muss sich aber zB an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit halten…
Außerdem muss er die Kosten belegen, gibt es eine Rechnung oä?

Gruß
Andreas