Reparaturarbeiten / Bodenbelag

Hallo zusammen,

angenommen man bezieht eine zum 1 Mai eine frisch renovierte Mietwohnung. Der Bodenbelag der MW ist in jedem Raum (außer Bad und Küche) mit recht günstigen Teppich unprofessionell ausgelegt.

Bei Einzug hat der Vermieter dem Mieter gesagt, dass es sich bei dem verlegten Teppich „nicht gerade um den besten handelt“ und bei Bedarf könnte man z.B. über die Verlegung von einem Laminatboden reden.

Nach nun 4 Monaten ist dieser Teppich leider schon recht abgenutzt und unansehnlich. Kann man dem Vermieter vorschlagen den Bodenbelag zu erneuer und wer würde das zahlen? Der Mieter der Wohnung hat ja eine „frisch renovierte“ Wohnung bezogen und es sind gerade mal 4 Monate her seit Bezug der Wohnung.

Da man einen Laminatboden nach einer evtl. Kündigung des Mietverhältnisses nicht mitnehmen kann würde dieser ja zum Objekt gehören. Müsste dann der Vermieter die Kosten für einen neuen Laminatboden zahlen?

Was meint ihr dazu oder kennt jemand evtl. solch eine Situation?

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruß

Hallo Chris,

vorweg: ich bin keine MIetrechtsexpertin, aber ich kann Dir schildern, wie es bei uns war…
Wir hatten uns mit unserem Vermieter beim Einzug darauf geeinigt, dass wir Laminat verlegen und uns die Materialkosten dafür teilen (gemietete Wohnung ohne Bodenbelag in den Wohnräumen).

Unsere Überlegung war, dass man bzw. wir verlegten Teppichboden wahrscheinlich auch nicht wieder verwenden würden/ könnten und 10,00 EUR/qm auch mind. für etwas „Vernünftiges“ zu zahlen wäre. Dann lieber noch ein bißchen was drauflegen, mit dem Vermieter teilen und einen schönen ansprechenden Bodenbelag haben…

Bei Einzug hat der Vermieter dem Mieter gesagt, dass es sich
bei dem verlegten Teppich „nicht gerade um den besten handelt“
und bei Bedarf könnte man z.B. über die Verlegung von einem
Laminatboden reden.

Ich finde, diese Aussage hört sich so in etwa nach „unserem“ o. g. Modell an…(hier vielleicht nicht unbedingt Halbe/Halbe, da ja ein Teppich mitgemietet wurde. Laminat ist m. E. aber deutlich höherwertiger, als ein billiger Teppichboden).

Nach nun 4 Monaten ist dieser Teppich leider schon recht
abgenutzt und unansehnlich.

Hierzu fehlt mir das Expertenwissen, aber wahrscheinlich müsste der Teppichboden objektiv abgängig sein (nicht „nur“ unschön - hierüber lässt sich sicher trefflich streiten), um Ersatzansprüche auszulösen. Wenn er sich aber soooo schnell abgenutzt hat, wurde dies dem Vermieter schon angezeigt? Dürfte sich ja um einen Mangel an der Mietsache handeln. Betrifft die Mieter zwar nicht, aber evtl. ginge es ja auch seitens des Vermieters um Sachmängelansprüche gegenüber dem Verkäufer (= evtl. neuer Teppich für die Mieter)

Kann man dem Vermieter vorschlagen
den Bodenbelag zu erneuer und wer würde das zahlen? Der Mieter
der Wohnung hat ja eine „frisch renovierte“ Wohnung bezogen
und es sind gerade mal 4 Monate her seit Bezug der Wohnung.

Klar kann man dem Vermieter das vorschlagen. Hinsichtlich des Laminats bin ich mir aber relativ sicher, dass kein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme seitens des Vermieters besteht (Teppich gemietet). Vielleicht sollten die Mieter einfach die Abnutzung des Bodenbelags anzeigen und hören, wie sich der Vermieter zum Austausch gegen Laminat äußert. Vielleicht verlegt er auf eigene Kosten und die Mieter können sich freuen…

Da man einen Laminatboden nach einer evtl. Kündigung des
Mietverhältnisses nicht mitnehmen kann würde dieser ja zum
Objekt gehören.

Das muss nicht so sein (mit Ausnahme vielleicht von Fliesen oder verleimtem Laminat/ Parkett). Wenn der Bodenbelag dem Mieter gehört, kann er diesen grds. mitnehmen. Auch beim Click-Laminat ist dies kein größeres Problem. Es ist nur eine Frage, ob man diesen in einer neuen Wohnung auch wiederverwenden kann. Dies gilt im Übrigen aber auch für einen zugeschnittenen, verlegten Teppichboden…Trifft hier aber nicht zu, da der Bodenbelag mitvermietet wurde und nicht im Eigentum der Mieter steht.

Müsste dann der Vermieter die Kosten für einen
neuen Laminatboden zahlen?

Wenn die Voraussetzungen vorliegen und der verlegte Teppichboden abgängig ist, müsste m. E. allenfalls ein neuer Teppichboden verlegt bzw. gezahlt werden. Denn nur dieser wurde mitgemietet.

Ich hoffe, dass ich einigermaßen richtig mit meiner Antwort liege, ansonsten mögen mich die Experten bitte korrigieren.

Lieben Gruß und schönes Wochenende

Trillian

Hallo Trillian,

vielen Dank für deine Einschätzung des Sachverhaltes und deine wirklich sehr umfangreiche Schilderung, hilft mir sehr!

Ich habe auch schon an eine „Vereinbarung“ gedacht in der man sich die Anschaffung eines neuen z.B. Laminatbodens teilt bzw. Anschaffung zahlt Vermieter die Arbeit also das Verlegen mit allen weiteren Kosten handhabt der Mieter in Eigenregie.

Gruß
Christopher