Wohnflächenberechnung - Balkonberücksichtigung

Guten Morgen liebe Wissende,

ich habe mal eine Frage (im Archiv und in den FAQs, aber auch bei Google bin ich auf die Schnelle nicht fündig geworden), die Ihr mir vielleicht ganz schnell beantworten könnt:

Ich habe gerade in einem Fernsehbericht ohne nähere Erläuterung gehört, dass die Fläche eines Balkons zur Südseite einer Wohnung zu 50 % auf die Wohnfläche angerechnet werden darf. Wenn der Balkon aber zur Nordseite liegt, dürfe die Fläche nur zu 25 % auf die Wohnfläche angerechnet werden.

Ist das so? Die Anrechung mit 50 % war mir bekannt, aber nicht dass es noch abhängig ist von der Himmelsrichtung. Was ist denn dann eigentlich mit Balkonen zur West- bzw. Ostseite?

Vielen Dank!

Lieben Gruß

Trillian

hallo trillian,

da streiten sich nach wie vor die gelehrten, bzw. es ist auslegungssache. in der 2. berechnungsverodnung waren es mal 50%, jetzt sind es halt 25 bis max. 50 %.

die „exklusive“ südlage ist also in dem falle für den betreffenden grund genug um die maximal 50% auszuschöpfen.

hier ein auszug aus der wohnflächenverordnung (für dich interessant punkt 4):

§ 4 Anrechnung der Grundflächen
Die Grundflächen

  1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern sind vollständig,

  2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,

  3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte,

  4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte

anzurechnen.

hoffe deine frage ist damit beantwortet,
viele grüße
whitby

Guten Abend Withby,

hoffe deine frage ist damit beantwortet,

Ja, vielen Dank!

Lieben Gruß

Trillian