Hallo.
Folgende Sachverhalte würden mich interessieren.
1.) Darf der vermieter Treppenrenigungskosten in höche von 20 Euro verlangen, wenn der Vermieter selbst das treppenhaus reinigt? Der vermieter wohnt übrigends im selben haus wie die mieter. Bei Wohnungsbesichtigung und bei vertragsunterzeichnung hat der vermieter gesagt, dass für die reinigung des treppenhauses jemand kommt. jedoch sieht man immer den vermieter das treppenhaus reinigen.
Zählt der vermieter als renigungskraft?
Kann der mieter ggf. die kosten zurückverlangen wenn dies nicht rechtens ist?
2.)Vor mietvertragsunterzeichnung für die neue wohnung X wurde der vermieter gefragt, ob die neue wohnung X und das haus X ruhig sind, weil die mieter wegen lärm aus der alten wohnung Y ausziehen wollen. der vermieter meinte, dass man in der wohnung X und haus nichts hören würde. Es wäre ganz ruhig. im glauben der vermieter sagt die wahrheit unterschreiben die mieter den vertrag. nach ein paar wochen stellt sich heraus, dass man den mieter unter der neuen wohnung X lautstark reden hört. und das auch in der ruhezeit nach 22:00 Uhr. dem vermieter wurde dies mitgeteilt und der meinte, sie würden sich drum kümmern. was auch nicht wirklich was gebracht hat. vor kurzem erfuhren die mieter der wohnung X vom vermieter, dass es sich um eine altbauwohnung handelt und die decken nicht gut schallisoliert wären und man darum den lärm mitbekommen könne.
das es sich um eine altbauwohnung handelte wurde vor vertragsunterzeichnung nicht mitgeteilt.
Können die mieter der wohnung X irgendwas dagegen unternehmen?
Sprich mietminderung oder gar fristlose oder außerordentlich kündigen?!
3.) Im Sommer diesen jahres wärmte sich die oben besagte wohnung X an mehreren tagen tagsüber auf 32 Grad auf. diese temperatur blieb auch die ganze nacht über. alle tipps zum abkühlen der wohnung wurden ausprobiert doch nichts brachte. auch lüften brachte nichts. daher geht man davon aus, dass die wärmeisolierung von aussen fehlt. die wohnung liegt im 2.OG.
im internet ist man auf folgendes gestoßen:
Ein noch weiter gehendes Urteil fällte das OLG Naumburg (AZ: 9 U 82/01). Die Kündigung eines Mietvertrages wegen Gesundheitsgefährdung ist dann gerechtfertigt, wenn die Innentemperatur in einem durchschnittlichen Sommer langandauernd 26 Grad übersteigt
könnte man auf grund diesen urteils fristlos kündigen?
Für tipps und hilfe wäre man dankbar