Ein Mieter wohnt in einer Wohnung in einen haus wo 11 Parteien leben.
Bei Einzug wurde der Vermieter gefragt, wann die Röhrchen an der Heizung abgelesen werden.
Darauf antwortet er, dass dieses Pauschal berechnet werde, weil es sich um viele 1 Zimmer Wohnungen handle würde es sich nicht lohnen, diese extra abzulesen.
Nun werden für eine 32 m2 Wohnung eine Pauschale von 45 € / Monat gezahlt, für die Heizkosten.
Laut Nebenkostenabrechnung werden die Gesamten Heizkosten durch die Parteien und deren Quadratmeter geteilt.
Nun will der Mieter bald ausziehen.
Über den ganzen Sommer wurde nicht geheitzt, jetzt steht der Winter vor der Tür und es wurden ja fleißig im vorraus gezahlt.
Wie soll der Mieter vorgehen und ist es überhaupt Rechtens, eine Pauschale zu verlangen?
es gibt einen Unterschied zwischen einer Pauschale und einer Vorauszahlung der Betriebskosten, das hast Du schon gemerkt.
Bei einer Pauschale wird allerdings nichts weiter abgerechnet. Damit sind alle Ansprüche seitens Mieter und Vermieter abgegolten.
Hallo, nach den Energie-Einsparvorschriften ist m.W. in den Fällen,in
denen keine Ablesegeräte vorhanden sind, der vom Vermieter erhobene
Betrag um 15% zu kürzen.
Übrigens: 45 Euro mtl. für 32 qm sind schon ein ganz schöner Brocken.
Ich bin Vermieter und meine Mieter zahlen f. 89 qm 70 Euro mtl.
(Gasheizung). Gruß
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nach den Energie-Einsparvorschriften ist m.W. in den
Fällen,in
denen keine Ablesegeräte vorhanden sind, der vom Vermieter
erhobene
Betrag um 15% zu kürzen.
Bei einer vorher vereinbarten Pauschale?? Bist Du Dir da wirklich sicher? Könntest Du vielleicht auch eine Quelle nennen?
Bislang dachte ich so wie hier beschrieben: /t/betriebskostenpauschale-2-versuch/4040475 „Änderungen der Pauschale sind erst nach entsprechendem Änderungsantrag möglich. Die Fakten der Änderung sind nachzuweisen. Ein unberechtigter Zurückbehalt ist unzulässig.“
Das ist mir nicht bekannt. Es gilt dies was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wurde eine Pauschale vereinbart(sollte im Mietvertrag expliziet gennant sein) so soll auch die Pauschale ohne wenn und aber abgerechnet werden. Wenn der Mieter im Sommer nicht heizt, ist das sein Problem.
Wenn in Zukunft verbrauchsabhängig abgerechnet werden soll, so bedarf es einem Nachtrag im Mietvertrag.
LG
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