Hallo!
Es geht um einen Wohnungsauszug. Die Wohnung hat Gasanschluss. Die Einbauküche wird komplett verkauft, aber es muss ja beim Auszug ein Herd in der Küche sein. Muss dies wieder ein Gasherd sein, oder kann es auch ein Elektoherd sein?
Viele Grüße
Maternus
Hallo,
etwas unverständlich das Posting.
Es geht um einen Wohnungsauszug. Die Wohnung hat Gasanschluss.
Die Einbauküche wird komplett verkauft, aber es muss ja beim
Auszug ein Herd in der Küche sein. Muss dies wieder ein
Gasherd sein, oder kann es auch ein Elektoherd sein?
Ich gehe davon aus, dass bei Übergabe ein Gasherd in der Wohnung war. Selbstverständlich hat auch genau dieser Gasherd bei Auszug vorhanden zu sein. Der Vermieter kann ja schlecht Eigentum des Vermieters entfernen, verkaufen, entsorgen oder wie auch immer. Ist der Herd weg, muss gleichwertiger Ersatz gestellt werden. Sicher kann man sich mit dem Vermieter absprechen, aber grundsätzlich kann der Vermieter auf gleichwertigen Ersatz bestehen.
Gruß
S.J.
Hi!
Beim Einzug war ein alter, verkeimter und völlig desolater Gasherd vorhanden. Der wurde allerdings Mieterseitig entsorgt, weil eine Einbauküche mit Einbaugasherd eingebaut wurde und der alte Herd eine einzige Zumutung war. Diese Einbauküche wird nun vom Mieter verkauft.
Es ist dem Mieter ja klar, daß er einen neuen Herd besorgen muss. Die Frage ist nur ob es eben auch ein Elektroherd sein kann?
Viele Grüße
Maternus
Moin,
Es ist dem Mieter ja klar, daß er einen neuen Herd besorgen
muss. Die Frage ist nur ob es eben auch ein Elektroherd sein
kann?
Nur wenn der Vermieter damit einverstanden ist, weil ein Elektro- und ein Gasherd nicht gleichwertig sind. Ich wäre vermutlich nicht einverstanden.
Gruß,
Ingo