Nachweis über Mietzahlung

Ein Mietverhältnis wurde fristgerecht gekündigt. Die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses immer per Dauerauftrag im Voraus bezahlt.

Mit der Nebenkostenabrechnung teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass die Miete für den letzten Monat nicht eingegangen sei und behält den entsprechenden Anteil der Kaution ein.

Ein Nachforschungsantrag bei der Bank des Mieters ergab, dass die Miete auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Der Vermieter gibt weiterhin an, dass das Geld nicht auf seinem Konto eingegangen sei.

Wie kann der Mieter sich nun verhalten, damit er die einbehaltene Miete und seine Kaution wiederbekommt?

Klage erheben.

Levay

Da ich immer für den sanfteren Weg bin, würde ich zunächst einmal auf die Überweisungen hinweisen und um Überweisung der Mietkaution bis x.x. bitten.

Danach würde ich ein Mahnverfahren anstrengen.

Die Klage kommt dann von alleine in Gang, wenn der Gegner es nicht akzeptiert.

Im Zweifelsfalle höre ich allerdings selber gerne Levays Ratschläge, aber hier war er wohl etwas faul oder gelangweilt.

Gruß!

Horst

Da ich immer für den sanfteren Weg bin, würde ich zunächst
einmal auf die Überweisungen hinweisen und um Überweisung der
Mietkaution bis x.x. bitten.

Darauf wurde doch schon hingewiesen. Warum sonst sollte der Vermieter den Eingang des Geldes bestreiten?

Danach würde ich ein Mahnverfahren anstrengen.

Völlig unschädlich, aber auch völlig nutzlos. Wen man weiß, dass ein Widerspruch zu erwarten ist, macht das Mahnverfahren keinen Sinn, sondern verzögert die Angelegenheit nur.

Die Klage kommt dann von alleine in Gang, wenn der Gegner es
nicht akzeptiert.

Das stimmt nicht, es muss der Antragssteller oder -gegner einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellen.

Im Zweifelsfalle höre ich allerdings selber gerne Levays
Ratschläge, aber hier war er wohl etwas faul oder gelangweilt.

Nein, ich habe meine Meinung kundgetan. Mehr gab es dafür meiner Ansicht nach nicht zu sagen. Es macht m.E. keinen Sinn, seinem Geld ewig hinterherzulaufen. Wenn - wie hier - halbwegs sicher ist, dass freiwillig nicht gezahlt wird, dann klagt man eben.

Levay