Nach Kündigung Kaltmiete

Hallo,

Mieterin hat ihren Mietvertrag gekündigt und hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, also zum 31.12.
Das Mietverhältnis für die neue Wohnung tritt ab 1.11. in Kraft.
Muss sie für November/Dezember die volle Warmmiete bezahlen oder nur die Kaltmiete?

danke im vorraus

Hallo,

Mieterin hat ihren Mietvertrag gekündigt und hat eine
Kündigungsfrist von 3 Monaten, also zum 31.12.
Das Mietverhältnis für die neue Wohnung tritt ab 1.11. in
Kraft.

Muss sie für November/Dezember die volle Warmmiete bezahlen
oder nur die Kaltmiete?

warum sollte sie die Nebenkosten nicht zahlen müssen?

Gruß,

Malte

Es muss weiterhin die Warmmiete bezahlt werden, unabhängig davon, ob der Mieter nun die Wohnung nutzt oder nicht. Aufgrund des nicht mehr vorhandenen Wasser- und evtl. Gasverbrauchs werden die beiden Monate, in dem die Wohnung leer steht, aber in der Betriebskostenabrechnung mit geringeren Nebenkosten zu Buche schlagen. Soll heißen es wird am Jahresende der Wenigerverbrauch erstattet, insofern er nicht mit einem eventuellen Mehrverbrauch aus den Monaten Januar bis Oktober verrechnet wird. Eventuelle Hausmeister-, Hausreinigungs- und andere Kosten bleiben jedoch bestehen.

Grüße,
Manuel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]