Zeitmietvertrag / Risiko weil verkauft werden soll

Hallo,
A will sein Haus verkaufen und in eine weiter entfernte Stadt ziehen. Da immer noch kein Käufer in Sicht ist, wird das Haus bald leer stehen. A hört nun von einem Bekannten B von einer Frau C, die sich von ihrem Mann trennen will und eine Wohnung sucht. B schlägt A vor, das Haus (zum Preis einer Wohnung) an C befristet zu vermieten, damit das Haus, vor allem über den Winter, nicht leer steht. Im Prinzip hätte A nichts dagegen, da er auch nicht möchte, dass das Haus leer steht, aber er hat auch gewisse Bedenken. Zum einen ist da eine fast neue Einbauküche, die nach Möglichkeit an den Käufer des Hauses mit verkauft werden soll und die von C vielleicht beschädigt werden könnte. Aber das ist ja kein mietrechtliches Problem. Das größere Problem ist die Frage, wie könnte man den Mietvertrag so abfassen, dass C auch wirklich ausziehen muss, wenn das Haus verkauft wird. Denn wenn C nicht freiwillig auszieht, sind die Chancen, das Haus zu verkaufen, ja noch schlechter. Und wenn C erstmal zu einer günstigen Miete in dem Haus wohnt, will sie vll. nicht mehr freiwillig ausziehen. Sollte A das Haus vermieten oder lieber nicht? Gibt es einen „wasserdichten“ Mietvertrag, der A garantiert, dass C wieder ausziehen muss, sobald jemand das Haus kauft? Könnte man das evtl. über möbliert/teilmöbliert laufen lassen? Denn es werden zunächst noch einige Möbel in dem Haus verbleiben. Bin dankbar für jeden guten Rat.

Gruß
Nelly

Moin, Nelly,

wer befürchtet, einen Mieter nach einer vereinbarten Frist nicht loszuwerden, der fürchtet mit Recht. Da bleibt nur, in den sauren Apfel zu beißen und einen Hausmeisterdienst damit zu beauftragen, das Haus in Schuss zu halten.

Gruß Ralf