Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag - Indexmiete

Hallo,

vielleicht weiß ja jemand eine Antwort auf eine Frage.

Wenn jemand z.B. im Jahr 2000 einen ganz normalen Mietvertrag abgeschlossen hat, ohne gesonderte Vereinbarungen o. ä., hätte der Vermieter nun im Jahr 2008 das Recht eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Mietvertrag zu machen und eine Indexmiete einzführen, ginge das überhaupt?

Gibt es für vor allem für den Mieter Nachteile bei einer Indexmiete, wenn ja, welche?

Vielen Dank im Voraus,

sternenhimmel

Hallo,

Moin,

Wenn jemand z.B. im Jahr 2000 einen ganz normalen Mietvertrag
abgeschlossen hat, ohne gesonderte Vereinbarungen o. ä., hätte
der Vermieter nun im Jahr 2008 das Recht eine
Zusatzvereinbarung zum bestehenden Mietvertrag zu machen und
eine Indexmiete einzführen, ginge das überhaupt?

Verträge können üblicherweise, außer es ist anders vereinbart, zu jedem Zeitpunkt geändert werden. Vorraussetzung ist allerdings, dass die Vertragsparteien diesem zustimmen.

Gibt es für vor allem für den Mieter Nachteile bei einer
Indexmiete, wenn ja, welche?

Indexmiete bedeutet Mieterhöhung. Bei einem indexierten Mietvertrag weiß man als Mieter wann die Miete um wieviel steigt. Bei einem nicht indexierten Vertrag darf der VM trotzdem die Miete im Rahmen der gesetzlichen Grenzen erhöhen. Der Mieter hat dann allerdings das Recht dieser Erhöhung nicht zuzustimmen (ggf.mit anschließender gerichtlichen Überprüfung).

Vielen Dank im Voraus,

Bitte

sternenhimmel

vnA