Hallo, ich habe eine Frage zum Guthaben einer Betriebskostenabrechnung bzw. deren Rücküberweisung. Gibt es hier einen angemessenen Zeitraum, in dem das Guthaben an den Mieter rückerstattet werden muss? Oder kann sich der Vermieter beliebig lang Zeit lassen mit der Rückerstattung?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Grüsse Daphne
Hallo, im Mietvertrag müsste die Zahlungsfrist für Nachforderungen
des Vermieters erwähnt sein (z.B. 2 Wochen oder 4 Wochen);
dementsprechend ist auch eine Überzahlung an den Mieter fällig;
längstens aber m.E. 1 Monat nach Zustellung der Mitteilung über
die Abrechnung. Gruß
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Gallo Daphne,
schaue mal hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Gruß - Volker Wolter -
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