Hallo,
in einem 4 Familien Haus wird die Heizung und das Kalt/Warmwasser sowie die Heizung von einem Dienstleister abgelesen und abgerechnet.
Kann man die Kosten für die Erstellung der Abrechnung sowie die Miete der Ablesegeräte anteilig auf die Mietparteien umlegen?
Bislang wurde das nicht gemacht. Leider fehlte anscheindend die Rechtliche Grundlage oder so.
Wäre für einen Tipp dankbar.
Hallo,
in einem 4 Familien Haus wird die Heizung und das
Kalt/Warmwasser sowie die Heizung von einem Dienstleister
abgelesen und abgerechnet.
Kann man die Kosten für die Erstellung der Abrechnung sowie
die Miete der Ablesegeräte anteilig auf die Mietparteien
umlegen?
Nein, die Abrechnung ist Vermietersache. Miete für die Erfassungsgeräte ja, wenn das Wirtschaftlichlkeitsgebot beachtet wird und im Mietvertrag geregelt ist.
Bislang wurde das nicht gemacht. Leider fehlte anscheindend
die Rechtliche Grundlage oder so.
Wenns nicht meitvertraglich geregelt ist hat der VM Pech gehabt und kann einseitig keine „rechtliche Grundlage“ schaffen…
Wäre für einen Tipp dankbar.
Banane mit Schokolade aus der Mikrowelle…
Hallo, in der Regel sind diese Kosten selbstverständl. umlegbar.Gruß
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