Hallo.
Nehmen wir mal folgenden fall an:
Der Mieter bekommt aus einer Heizkostenabrechnung, die er vor 3 wochen vom vermieter persönlich bekam,(die halbjährlich erfolgt) ein guthaben in höhe von 65 Euro. Der vermieter teilt ihm jedoch mit dass er dieses erst bei auszug bekomme. der mieter stimmt diesem aber nicht zu und möchte das guthaben sofort überwiesen bekommen?
dies teilte der mieter dem vermieter schriftlich mit.jedoch erfolgte bis heute keine überweisung des guthabens.der vermieter wohnt im selben haus wie der mieter.
darf der vermieter das guthaben einfach so einbehalten, denn laut BGH urteil:
Der Mieter hat einen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung eines Guthabens aus einer Nebenkostenabrechnung. Das Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens ist mit Erteilung der Nebenkostenabrechnung fällig (BGH, Urteil vom 9.3.2005, Az. VIII ZR 57/04, S. 10)
Wie kann der mieter an sein guthaben kommen?