ich habe eine Frage zur folgenden fiktiven Situation:
Herr Mustermann mietet zu einem bestimmten Datum eine Wohnung an. Wenige Tage vor offiziellem Beginn des Mietverhältnisses trifft er sich mit den Vormietern in der nun leeren Wohnung zur Schlüsselübergabe. Dort stellt er jedoch einen erheblichen Mangel fest: Aufgrund einer vom Vormieter herausgeknibbelten und mangelhaft erneuerten Fuge an der Badewanne ist eine Wand feucht geworden, sodass auf der anderen Seite Putz und Tapete von den Wänden fallen. Dieses Problem besteht schon längere Zeit (ca. 6 Wochen), sodass die Wand wirklich komplett nass ist und weder die geplante Renovierung noch der Bezug des Zimmers, das rund 25% der gesamten Wohnfläche ausmacht, möglich ist.
Dieser Mangel war Herrn Mustermann bei Abschluss des Mietvertrags nicht bekannt, den Vermietern nur der Mangel an der Fuge, daraufhin haben diese aber nicht die nun beschädigte Wand überprüft.
Bestünde hier eine Möglichkeit, vom Mietvertrag zurückzutreten?
Wie hoch würde hierfür bei Bezug der Wohnung die Mietminderung ausfallen?
Wichtig wäre zu wissen, ob der Vermieter zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages von dem Schaden wusste und ob ihm das im Zweifelsfall auch nachgewiesen werden kann, z.B. durch die Aussagen des Vormieters oder Nachbars.
Wenn dem so ist, dass hätte der Vermieter eine wichtige Tatsache, nähmlich einen Mangel, wissentlich verschwiegen, um sich selbt einen Vorteil zu verschaffen. Eventuell sogar eine arglistige Täuschung.
Dieses ist dann auf jeden Fall ein außerordentlicher und sofortiger Kündigungsgrund bzw. ein Grund zur Stornierung des Mietvertrages.
Ich möchte sogar behaupten, dass die Nachteile, die dem Mieter nun hieraus erwachsen, dass er eventuell nicht so schnell eine neue vergleichbare Wohnung findet und noch ins Hotel ziehen muss oder durch die bereits gekündigte alte Wohnung seine Möbel kostenpflichtig zwischenlagern muss, dem Vermieter in rechnung stellen kann. Aber dazu müssten Sie wirklich einen Fachanwalt für Mietrecht befragen.
Dem Vermieter war bekannt, dass ein derartiges Problem bereits einmal bestand, war aber aufgrund der positiven Rückmeldung der Vormieter davon ausgegangen, dass das Problem beseitigt ist.