Nehmen wir einmal an, in einem Mietvertrag wäre festgehalten, dass bei einer 1-Zimmer Wohnung alle paar Jahre eine Komplettrenovierung auf Kosten des Mieters ansteht, diese Renovierung umfasst u. a. das Streichen der Wände bzw. komplett neues Tapezieren und das Streichen der Heizkörper.
Wäre so etwas in Ordnung? Oder ist das für den Mieter unzumutbar, denn dieser bezieht ja nur ein einziges Zimmer, sodass eine Renovierung auf Grund der zahlreichen Möbel, die nirgends ausgelagert werden können, kaum möglich ist.
Nehmen wir einmal an, in einem Mietvertrag wäre festgehalten,
dass bei einer 1-Zimmer Wohnung alle paar Jahre eine
Komplettrenovierung auf Kosten des Mieters ansteht, diese
Renovierung umfasst u. a. das Streichen der Wände bzw.
komplett neues Tapezieren und das Streichen der Heizkörper.
so etwas nennt sich ‚Schönheitsreparaturen‘. Diese können wirksam auf den Mieter übertragen werden. Gemäß BGB ist dies Aufgabe des Vermieters.
Wäre so etwas in Ordnung? Oder ist das für den Mieter
unzumutbar, denn dieser bezieht ja nur ein einziges Zimmer,
sodass eine Renovierung auf Grund der zahlreichen Möbel, die
nirgends ausgelagert werden können, kaum möglich ist.
Schönheitsreparaturen bedeutet nicht die Wohnung in einen unbewohnbaren Rohbau zu verwandeln. Ab und zu etwas zu streichen genügt auch den Anforderungen.
Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofes ist jedwede Fristenrenovierung hinfällig - kannste vergessen ->>[email protected][Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]