Rechtlich auf den Betriebskostensp. berufen?

Herr E möchte sich rechtlich auf den Betriebskostenspiegel berufen und damit die Betriebskostenabrechnung reklamieren obwohl in dem BKS angaben pro m^2 stehen und bei Betriebskostenabrechnung von E die Nebenkosten als Anteil und nicht auf m^2 berechnet werden, zu recht?

Ausgangspunkt ist, dass E seine Kosten mit dem BKS verglichen hat und merkt dass er fast doppelt soviel bezahlt.

Moin,
ein Jäger schießt auf einen Hasen. 10 cm links vorbei. Jäger legt nochmal an und schießt: 10 cm rechts vorbei. Statistisch gesehen ist der Hase jetzt tot. Fällt er jetzt um?

Der Abrechnungsmodus steht möglicherweise im Mietvertrag. Im übrigen sehe ich, wenn so schon viele Jahre abgerechnet wurde, nur wenig Handlungsspielraum. Übrigens ist das Einsparpotential zu m²-Abrechnung meistens relativ gering. Ein Teil der NK wird sowieso per m² abgerechnet (Fixkosten)

Gruß
vnA

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