Vorzeitiger Auszug

Hallo, ich habe eine Frage, und zwar, wie der folgende Satz in einer Mietvertragskündigung zu verstehen wäre. „Hiermit kündige ich mein o.g. Mietverhältnis zum Ablauf des 30.11.2008“. Wenn dieser Termin noch vor den 3 Monaten Kündigungsfrist liegt, ist der Mietvertrag dann ordnungsgemäß gekündigt und es muss ab dem 30.11 keine Miete mehr gezahlt werden, oder eben nicht? Danke im Vorraus!

„Hiermit
kündige ich mein o.g. Mietverhältnis zum Ablauf des
30.11.2008“. Wenn dieser Termin noch vor den 3 Monaten
Kündigungsfrist liegt, ist der Mietvertrag dann ordnungsgemäß
gekündigt und es muss ab dem 30.11 keine Miete mehr gezahlt
werden, oder eben nicht?

Nur wenn der vertrag eine derartige Kündigungsfrist vorsieht, bzw. der Vertragspartner sie so akzeptiert.
Üblicherweise würde wohl eine Bestätigung erfolgen, in der aber dann das vertraglich korrekte Datum steht.

Gruß!

Horst

Moin,

einer Mietvertragskündigung zu verstehen wäre. „Hiermit
kündige ich mein o.g. Mietverhältnis zum Ablauf des
30.11.2008“. Wenn dieser Termin noch vor den 3 Monaten
Kündigungsfrist liegt, ist der Mietvertrag dann ordnungsgemäß
gekündigt und es muss ab dem 30.11 keine Miete mehr gezahlt

Natürlich muß die drei Monate, die die Kündigungsfrist läuft, Miete gezahlt werden. Sonst wäre eine Kündigungsfrist ja Makulatur. Wenn man also jetzt eine Wohnung mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündigkt, ist der früheste Auszugstermin 31.1.2009 - und bis dahin muß auch Miete gezahlt werden.

Es könnte Dir sogar passieren, dass die Kündigung unwirksam ist, weil man jetzt gar nicht mehr zum 30.11.2008 kündigen kann.

Einzig, der Vermieter läßt sich freiwillig auf andere Modalitäten ein - aber dazu ist er in keiner Weise verpflichtet.

Gruß,
Ingo

Hallo!

Es könnte Dir sogar passieren, dass die Kündigung unwirksam
ist, weil man jetzt gar nicht mehr zum 30.11.2008 kündigen
kann.

In der Regel dürfte bei Angabe eines falschen Beendigungszeitpunktes das Mietverhältnis zum nächsten zulässigen Termin beendet sein.

Gruß,

Florian.

Moin,

In der Regel dürfte bei Angabe eines falschen
Beendigungszeitpunktes das Mietverhältnis zum nächsten
zulässigen Termin beendet sein.

Gut zu wissen.

Danke,
Ingo

ganz lieben dank schonmal für die antworten. Sollte der Vermieter also mit der Kündigung einverstanden sein, so ist das Mietverhältnis trotzalledem nach der 3monatigen Frist beendet, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. In wie weit sind mündliche Vereinbarungen bindend, bzw. sind es solche Vereinbarungen?
gruß!
jd

Moin,

Vermieter also mit der Kündigung einverstanden sein, so ist
das Mietverhältnis trotzalledem nach der 3monatigen Frist
beendet, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. In wie
weit sind mündliche Vereinbarungen bindend, bzw. sind es
solche Vereinbarungen?

mündliche Vereinbarungen sind prinzipiell genauso bindend wie schriftliche. Das Problem ist im Zweifel die Beweisbarkeit.

Gruß,
Ingo