Re: Instandhaltungskosten Fahrstuhl bei Wartung

Von: , Frage gestellt am So, 26. Okt 2008
Aus irdend einem Grund wurde der vorherige Beitrag zu diesen Thema gelöscht, also schreibe ich die Antwort noch einmal verändert:

Der Fragende schrieb: Sind Ersatzteile die im Rahmen einer Wartung anfallen
Instandhaltungskosten und umlagefähig?.

Im diesem Fall wurden 2 Stahlplatten ( Aufsetzpuffer )wegen
Verschleiß erneuert!

Wenn man sich die Betriebskostenverordnung anschaut dann ist das doch ganz einfach:

Laut § 1 BetrKV (2) Satz 2 sind diese Kosten als Instandhaltungskosten anzusehen und damit nicht zulässig und nur vom Vermieter zu tragen. Es handelt sich hier ja um Abnutzung.

[§ 1 BetrKV (2)Zu den Betriebskosten gehören nicht: Satz 2 ...die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen(Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).]


Und unter Punft 7, § 2 BetrKV wird ja auch nichts abweichenedes zu den Liftkosten erläutert.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 3 Stunden 0 hilfreich
    [MOD] Check Deine E-Mails bitte
    Hi Aus irdend einem Grund wurde der vorherige Beitrag zu diesen
    Thema gelöscht,
    Dann wirst Du auch den Grund erfahren.


    VG
    Guido
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