Hallo an die Experten und die, die einen ähnlichen Fall hatten!
Das der Vermieter die Wohnung nicht betreten darf, ist ja geklärt.
Wie sieht es aber mit Kellerräumen aus? Angenommen, der Vermieter versucht in den Kellerraum einzubrechen(der Schlüssel der Mieter passt plötzlich nicht mehr ins Schlüsselloch, es gibt deutliche Spuren vom Einbruch und außer Vermieter hat keiner der Nachbarn das Interesse daran). Angenommen der Vermieter hat in der Vergangenheit dem Mieter öfters unterstellt, zu viele Sachen im Keller aufzubewahren und verlangte, die zu entsorgen. Angenommen der Mieter weigerte sich, weil es sich lediglich um leere Kartons handelte, der Vermieter aber beharrlich darauf bestand… Ich weis, zu beweisen, dass es der Vermieter war, ist praktisch unmöglich. Wie sieht es denn beim Auszug aus? Muss der Mieter dann neues Schloss bezahlen(weil der Schlüssel ja nicht mehr passt und man den Kellerraum folglich nicht betreten kann)?
Ich bin zwar (ianal) aber ich denke, dass ein Straftatbestand
vorliegt.
Verleumdung
Ich (iaal) denke, dass ein ehemaliger Straftatbestand vorliegt: Grober Unfug.
Im Ernst, wo soll denn da eine Verleumdung sein? Weil der Vermieter sagt, da stehen zu viele Sachen im Keller? Da ist nichts Verwerfliches dabei, mein Keller steht bis zur Decke voll mit alten Sachen, das geht meine Vermieter einen Kehricht an, solange mein Zeug nicht verwest oder die Wände anfrisst.
Ich bringe mal den Hausfriedensbruch ins Spiel, denn der liegt klar vor. Der Keller mag im Eigentum des Vermieters stehen, gehört aber zur Wohnung und das heißt: Der Vermieter hat dort nichts zu suchen.
Also ich als Vermieter wäre über derartige Äußerungen nicht sehr erfreut: Vermieter versuchte einzubrechen. … Angenommen, der Vermieter versucht in den Kellerraum einzubrechen(der Schlüssel der Mieter passt plötzlich nicht mehr ins Schlüsselloch, es gibt deutliche Spuren vom Einbruch und außer Vermieter hat keiner der Nachbarn das Interesse daran).
Es ist also ein für viele Personen zugänglicher Bereich und für die Täterschaft des Vermieters liegen noch nicht einmal irgendwelche Verdachtsmomente, geschweige denn Beweise vor.
Wenn es personalisiert wäre, könnte es möglicherweise auch für eine fristlose Kündigung reichen.
Zum Glück schützt den Poster die Anonymität des Forums.
Wieso sollte sich der Vermieter einer Verleumdung schuldig
gemacht haben?
Nun, du hast deine Ansicht, wer der Verleumdung schuldig sei, nach beiden Seiten offen gelassen. Du hast das Wort „Angenommen“ überlesen. Du hast die beiden Fragen nicht gelesen, zumindest nicht beantwortet. Du hast nur unterstellt, dass,…
Und außer Acht gelassen, dass in diesem fiktiven Fall der Vermieter wem und was von seinen Vermutungen und Anschuldigungen, die zu Unrecht erfolgt sind, ebenso erzählt haben könnte außer in diesem Forum?
worldwidefab hat schon irgendwie recht, wenn er von grobem Unfug spricht.
Hallo geht das hier überhaupt um eine Keller der zur Mietsache gehört oder einen Gemeinschaftskellerraum oder einen Raum im Keller, der einfach so von jedem mitgenutzt wird, da dafür keine feste Regelung getroffen ist (also weder in Mietvertrag noch Hausordnung erwähnt und damit eben doch Vermietereigentum/besitz) oder den Zugang zu mehreren Kellern, also eine Tür vor dem Keller-Flur?
Warum sollte nicht doch ein Nachbar Anspruch erheben oder sich eigenmächtig einreden oder so?
Kann man nicht einfach mal mit dem Vermieter reden, warum der Schlüssel nicht mehr passt, könnte ja sein, dass es ihn auch interessiert, da er noch gar nicht bemerkt hat, dass sich bei diesem Raum was geändert hat (wenn denn da nun jemand eingebrochen ist und sich womöglich häuslich eingerichtet hat, wär ja auch ne Möglichkeit)
Im Haus leben sonst nur Damen um die 80J, ich hätte gerne
gesehen, wie die da einzubrechen versuchen…
Steht ein Wächter vor der Tür? Gibt es sonst Zeugen? Die Damen haben nie Besuch? Der Vermieter auch nicht? Handwerker sind nie im Keller gewesen? Kein Penner, der einen Schlafplatz gesucht hat? Kein Kind, das mal sehen wollte, was hinter der Tür ist?
Sorry, aber ein Verdacht ist nun mal kein Beweis für irgendwas. Da muss schon etwas mehr kommen als ‚sonst hat vermutlich keiner Interesse‘.
Was bitte hätte ich außer ‚wenn es personalisiert wäre‘ noch schreiben sollen?
Und wenn ich mir das Posting (Seltsam78, 28.10.2008 12:37) durchlese, halte ich immer noch eine Warnung an den nicht existenten Menschen in dem virtuellen Fall für angebracht. (war dir das jetzt so fiktiv genug?
vnA
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Hallo dann hat der Vermieter auch nichts drin zu suchen, ebenso wie sonst keiner. Wenn der Keller mitgemietet ist, dann ist das mit die Mietsache, genau wie auch die Wohnung.
Ist das nur ein Vorhängeschloss oder eine normales Türschloss? Eigentlich auch egal (nur vom Aufwand unterschiedlich), jedenfalls kann auch der Mieter da ein neues Schloss einbauen, er muss nur bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen (sprich dann das derzeit vorhandene Schloss wiederanbringen, …also nicht wegschmeissen oder dem Schlüsseldienst mitgeben, sondern aufheben) und / oder alle nun passenden Schlüssel + altes Schloss lose mitabgeben.
Aber ob das schlau ist? Reden hilft manchmal, zumindest könnte man den Vermieter ja mal drauf ansprechen, dass der Schlüssel komischerweise nicht mehr passt und man deshalb auf eigene Kosten ein neues Schloss einbauen will. Natürlich nur, weil man ihn freundlicherweise drüber informieren will und mal nachfragen, ob später das alte Schloss wieder rein soll wo die Schlüssel aber irgendwie nicht passen oder ob man ihm die Schlüsel für das neue Schloss beim Auszug mit den Wohnungsschlüsseln übergeben soll.
Wenn das Schloss kaputt ist (kann ja auch sein, zB. weil ein Splint verbogen ist weil ja offenbar jemand versucht hat einzubrechen)ist es sogar eigentlich die Sache des Vermieters das Schloss zu tauschen, damit es gebrauchsfähig ist, man wäre also sogar kulant wenn man es auf eigene Kappe machen (lässt?).