Nochmal Thema Kündigungsfristen für Wohnungen

Hallo,

angenommen in einem vorgedruckten Mietvertrag vom 15.6.2001 steht unter Kündigungsfristen:
"
Eine Kündigung ist mit 3-Monatsfrist…auszusprechen. Bei Überlassung von Wohnraum verlängert sich nach 5,8 oder 10 Jahren der Überlassung die Kündigungsfrist um 3,6 oder 9 Monate. Diese Kündigungsfristen sind für beide Vertragspartner bindend."

Das würde doch bedeuten, die Kündigungsfrist beträgt zum heutigen Zeitpunkt 6 Monate. Zählt die neue gesetzliche Regelung, die 9/01 in Kraft trat, da überhaupt nicht?

Vielen Dank für eure Antworten!

Hallo,

in den allermeisten vorgedruckten Mietverträgen steht aber auch - neben der aufgeführten Formulierung - das die gesetzlichen Fristen gelten.

Bitte noch mal nachschauen. Alle Altvertäge unterliegen dem neuen Mietrecht bezüglich Kündigungen. Es gibt aber auch Individualvereinbarungen die Gültigkeit haben.

Gruß
Nita

Hallo Nita

in den allermeisten vorgedruckten Mietverträgen steht aber
auch - neben der aufgeführten Formulierung - das die
gesetzlichen Fristen gelten.

Leider steht wirklich nur exakt das drinne, was auch geschrieben wurde: die 3 Monats Frist sowie die Verlängerung der Kündigungsfrist nach 5, 8 und 10 Jahren Mietdauer um jeweils 3 Monate. Ja, und das diese Fristen für beide Vertragspateien bindend sind. Das war 3 Monate, bevor das neue Gesetz in Kraft trat.

Liebe Grüße, Tine

Hallo Tine,

wenn der damals geltende Gesetzestext wörtlich wiedergegeben wurde, gilt heute auch für diese Altverträge eine dreimonatige Kündigungsfrist für den Mieter (nicht für den VM). Das entsprechende Gesetz wurde am 01.06.2005 in Kraft gesetzt.

quote:

Das vom Deutschen Bundestag am 17.3.2005 beschlossene
Gesetz zu den neuen Kündigungsfristen
bei Altmietverträgen hat am 29.4.2005 den Bundesrat
passiert und ist am 31.5.2005 im Bundesgesetzblatt
verkündet worden. Das Gesetz ist zum 1.6.2005
in Kraft getreten.
Damit kann ein Mieter, der einen unbefristeten Mietvertrag
vor dem 1.9.2001 abgeschlossen hat, sein
Mietverhältnis ab dem 1.6.2005 unabhängig von der
Mietdauer mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist
beenden, wenn in seinem Mietvertrag die alten (längeren)
Kündigungsfristen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
vereinbart worden sind.

unquote

Es gibt aber auch hier noch Ausnahmen! Aber die genauen Regelungen sind sehr leicht im Netz rauszufinden.

Gruß
Nita

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Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen. Das es zu den Kündigungsfristen im Jahr 2005 nochmal ein Gesetz gab, wußte ich nämlich nicht. Zur Not muß ich eben mal beim Mieterverein anrufen. Nochmals Danke!

Liebe Grüße, Tine