Wie könnte Ausgehen?

Hallo liebe Nutzer,

Hier eine rein fiktive Geschichte bei der ich mir einfach Eure Meinung oder auch Hinweise auf rechtliche Hintergründe einholen möchte.
Bitte nur sachliche Meinungen, der Rest der dazu nicht in der Lage ist, am besten gar nicht erst antworten.

Mieter nenne ich einfach mal Fam. Meyer
und den Vermieter Herrn Müller.

Das
Mietverhältnis zwischen Fam. Meyer und Herrn Müller endet sehr unschön. Verhältnis lief von 15.08.06 bis 30.09.07.
Abrechnungszeitraum für Nebenkosten immer September, im Mietvertrag ist kein Abrechnungszeitraum angegeben.
Herr Müller fordert auf rechtlichem Weg noch 2 Mieten ein, die Familie Meyer die 1000€ Kaution, und evtl. die kompletten Nebenkosten (der Anwalt von Fam. Meyer sagt, dies sei möglich wenn Herr Müller die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig (Verjährungsfrist?) erstellt),die Sanierung des Badezimmers, usw.

Der Briefverkehr zwischen den Anwälten geht hin und her. Im Mai 08, steht in dem Brief von Müllers Anwalt: Die Nebenkostenabrechnung IST ERSTELLT und geht gesondert an Fam. Meyer.

Diese besagte Nebenkostenabrechnung ist Fam. Meyer bis zum heutigen Tag nicht zugegangen. Was würde denn ein Gericht davon halten? Macht Herr Müller sich nicht unglaubwürdig.
Dies hat Herr Müller im Übrigen im laufe des Schriftverkehrs häufiger getan. Z.B. gibt er im Schriftverkehr die Entsorgung von „Müll“ an, welcher aber nachweislich sein eigener war (man sollte wissen, Herr Müller ist in dieser Geschichte ein Sammler) :smile:)

Herr Meyer nimmt an, dass vielleicht eben wegen dieser Unglaubwürdigkeit in mehreren Fällen das plötzliche Angebot eines Vergleichs ins Haus flattert, allerdings nur die Nachfrage des Grundsatzes. Man geht davon aus das Herr Müller noch immer versucht Geld zu bekommen, aber auf ein genaues Angebot wartet der Anwalt von Herr Meyer noch immer.

Wärt ihr an der Stelle von Herrn Meyer, was würdet Ihr tun?
Ausfechten bis zum Ende? Was ist mit der Sache der NK-Abrechnung?
Können tatsächlich die kompletten NK von Herrn Meyer zurückgefordert werden?
Und wann ist die Frist ausgehend von September definitiv um?

Vielen Dank und schöne Grüße aus dem Norden

Claudia

ich meinte natürlich: wie könnte es ausgehen…?

-)

Hallo liebe Nutzer,

Moin,

Verhältnis lief von 15.08.06 bis 30.09.07.
Abrechnungszeitraum für Nebenkosten immer September, im
Mietvertrag ist kein Abrechnungszeitraum angegeben.

was verstehst du unter Abrechnungszeitraum? 01.09.2005 - 30.08.2006 usw? Oder Abrechnung kam immer im September?

Herr Müller fordert auf rechtlichem Weg noch 2 Mieten ein,

das mag daran liegen, dass Fam.Mayer ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat.

die
Familie Meyer die 1000€ Kaution,

das ist ihr gutes Recht, wenn vom VM keine Forderungen (hier wohl rechtskräftige) mehr bestehen. Zinsen nicht vergessen.

und evtl. die kompletten
Nebenkosten (der Anwalt von Fam. Meyer sagt, dies sei möglich
wenn Herr Müller die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig
(Verjährungsfrist?) erstellt),

was ist das denn für ein Spaßvogel? Die Forderung verjährt erst nach 3 Jahren. Vermieter kann nur keine über die Vorauszahlung hinausgehenden Forderungen mehr geltend machen, wenn er nicht binnen Jahresfrist abrechnet.

die Sanierung des Badezimmers,
usw.

dazu kann, mangels Vorinformation nichts gesagt werden.

Der Briefverkehr zwischen den Anwälten geht hin und her. Im
Mai 08, steht in dem Brief von Müllers Anwalt: Die
Nebenkostenabrechnung IST ERSTELLT und geht gesondert an Fam.
Meyer.

In China ist ein Sack Reis umgefallen.

Diese besagte Nebenkostenabrechnung ist Fam. Meyer bis zum
heutigen Tag nicht zugegangen. Was würde denn ein Gericht
davon halten? Macht Herr Müller sich nicht unglaubwürdig.

Das ist dem Gericht ziemlich gleich.

Dies hat Herr Müller im Übrigen im laufe des Schriftverkehrs
häufiger getan. Z.B. gibt er im Schriftverkehr die Entsorgung
von „Müll“ an, welcher aber nachweislich sein eigener war (man
sollte wissen, Herr Müller ist in dieser Geschichte ein
Sammler) :smile:)

Ich gehe mal davon aus, dass das dann auch bewiesen werden könnte.

Herr Meyer nimmt an, dass vielleicht eben wegen dieser
Unglaubwürdigkeit in mehreren Fällen das plötzliche Angebot
eines Vergleichs ins Haus flattert, allerdings nur die
Nachfrage des Grundsatzes.

Ein guter Anwalt rät, gerade in Mietrechtsstreitigkeiten, immer zu einem Vergleich, da dies üblicherweise die preisgünstigste Alternative ist.

Man geht davon aus das Herr Müller
noch immer versucht Geld zu bekommen,

Zum Glück ist das bei Familie Mayer so nicht der Fall :wink:

aber auf ein genaues
Angebot wartet der Anwalt von Herr Meyer noch immer.

Hat sich denn Herr Mayer dazu bereit erklärt?

Wärt ihr an der Stelle von Herrn Meyer, was würdet Ihr tun?
Ausfechten bis zum Ende?

Wenn er Geld zu viel hat oder unbedingt Recht bekommen möchte und der festen Überzeugung ist, dass er recht hat.

Was ist mit der Sache der NK-Abrechnung?

Mangels Information, vnA

Können tatsächlich die kompletten NK von Herrn Meyer
zurückgefordert werden?

Nein, noch nicht.

Und wann ist die Frist ausgehend von September definitiv um?

12 Monate nach Abrechnungszeitraum.

Vielen Dank und schöne Grüße aus dem Norden

Bitte

Claudia

vnA

Herr Müller fordert auf rechtlichem Weg noch 2 Mieten ein,

Wie, wurden die Mieten nicht bezahlt? Dann fordert er zu Recht und fristgerecht.

die Sanierung des Badezimmers, usw.

Wie? Was und welche Sanierung des Badezimmers hat mit den NK zu tun?

Abrechnungszeitraum für Nebenkosten immer September, im Mietvertrag ist kein Abrechnungszeitraum angegeben.

Also, wenn wie üblich die Betriebskostenabrechnung auf ein Kalenderjahr ab 01 Jan. bis 31.12. berechnet wurde, so wäre die BKA 2006 im Mai 08 nicht mehr gültig. Die BKA 2007 kann noch bis Ende 2008 zugesendet werden.

Wenn aber die BKA immer auf den Zeitraum von September bis September berechnet wird, so kann die BKA 15.08.06 bis 30.09.07 bis September 08 eingereicht erden

Diese besagte Nebenkostenabrechnung ist Fam. Meyer bis zum heutigen Tag nicht zugegangen. Was würde denn ein Gericht davon halten? Macht Herr Müller sich nicht unglaubwürdig

Der Vermieter muss nachweisen, dass die BKA verschickt worden ist. Das könnte aber ein großes Problem werden, falls dieser die BKA nicht per Einschreiben und Rückschein übersendet hat.

Huhu!

Nebenkosten (der Anwalt von Fam. Meyer sagt, dies sei möglich
wenn Herr Müller die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig
(Verjährungsfrist?) erstellt),

was ist das denn für ein Spaßvogel?

Vielleicht kennt er das BGH-Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04.

Vermieter kann nur keine über die
Vorauszahlung hinausgehenden Forderungen mehr geltend machen,
wenn er nicht binnen Jahresfrist abrechnet.

Es gibt aber auch Fälle, in denen die Mieter Nachforderungen haben könnten. Diese müssen, so der BGH, nicht erst abwarten oder auf Erstellung der Nebenkostenabrechnung klagen, sondern können gleich die ganze Kohle verlangen. Der Vermieter hat dann aber immer noch die Möglichkeit, seine Abrechnung zu erstellen und so mit eigenen Forderungen aufzurechnen.

Ein guter Anwalt rät, gerade in Mietrechtsstreitigkeiten,
immer zu einem Vergleich, da dies üblicherweise die
preisgünstigste Alternative ist.

Ein guter Anwalt kennt sich mit der Materie aus, die er beackert, und verhilft seiner Mandantschaft zu ihrem Recht. Was Du meinst, ist ein geschäftstüchtiger Anwalt, der mit Hilfe von Vergleichen seine Verfahren abzukürzen weiß und sich damit eine zusätzliche Einigungsgebühr verdient.

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Huhu!

Nebenkosten (der Anwalt von Fam. Meyer sagt, dies sei möglich
wenn Herr Müller die Nebenkostenabrechnung nicht rechtzeitig
(Verjährungsfrist?) erstellt),

was ist das denn für ein Spaßvogel?

Vielleicht kennt er das BGH-Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR
57/04.

Zumindest kannte ich das Urteil nicht. Der ‚Spaßvogel‘ wird natürlich ersatzlos gestrichen.

***Asche auf mein Haupt streu***
vnA

Herr Müller fordert auf rechtlichem Weg noch 2 Mieten ein,

Wie, wurden die Mieten nicht bezahlt? Dann fordert er zu Recht
und fristgerecht.

Jein, Herr Meyer hat Miete prozentual nach mehreren Aufforderungen der Mängelbeseitigung eben wegen erheblicher Mängel einbehalten. Es wurde eine Gesamtsumme von insgesamt 1000€ + 1 Monat Nebenkosten eingeklagt. Ein Bestandteil des Streits. Wäre aber zu sehr ins Detail gegangen und verworrener geworden.

die Sanierung des Badezimmers, usw.

Wie? Was und welche Sanierung des Badezimmers hat mit den NK
zu tun?

Auch nur ein Bestandteil des gesamten Streites.

Abrechnungszeitraum für Nebenkosten immer September, im Mietvertrag ist kein Abrechnungszeitraum angegeben.

Also, wenn wie üblich die Betriebskostenabrechnung auf ein
Kalenderjahr ab 01 Jan. bis 31.12. berechnet wurde, so wäre
die BKA 2006 im Mai 08 nicht mehr gültig. Die BKA 2007 kann
noch bis Ende 2008 zugesendet werden.

Die BKA wurde immer bis zum 30.09.08 abgerechnet.Würde heissen diese Frist ist abgelaufen unter diesen Gegebenheiten.
Ist vielleicht auch gut so. Seine BKA ist lediglich eine Aneinanderreihung von Zahlen und Abkürzungen mit Schreibmaschine geschrieben.

Wenn aber die BKA immer auf den Zeitraum von September bis
September berechnet wird, so kann die BKA 15.08.06 bis
30.09.07 bis September 08 eingereicht erden

Diese besagte Nebenkostenabrechnung ist Fam. Meyer bis zum heutigen Tag nicht zugegangen. Was würde denn ein Gericht davon halten? Macht Herr Müller sich nicht unglaubwürdig

Der Vermieter muss nachweisen, dass die BKA verschickt worden
ist. Das könnte aber ein großes Problem werden, falls dieser
die BKA nicht per Einschreiben und Rückschein übersendet hat.

Dankeschön

Claudi

Hallo Claudia,

Die BKA wurde immer bis zum 30.09.08 abgerechnet.Würde heissen
diese Frist ist abgelaufen unter diesen Gegebenheiten.
Ist vielleicht auch gut so. Seine BKA ist lediglich eine
Aneinanderreihung von Zahlen und Abkürzungen mit
Schreibmaschine geschrieben.

hierzu noch mal: Wann eine Abrechnung vom VM erstellt und zugestellt wird ist erst im zweiten Schritt wichtig.

Zunächst muss man wissen, welcher Zeitraum der Abrechnung zugrunde liegt. Nach Ende dieses Zeitraumes hat der VM 12 Monate Zeit die Abrechnung gegenüber dem Mieter zu erstellen.

Beispiel:

Die Versorger betrachten immer den Zeitraum vom 01.08. bis 30.09. eines Jahres. Die entsprechende Abrechnung erhält der VM danach - vielleicht am 15.10.

Er hat dann wiederum Zeit bis zum 30.09. um die Abrechnung seinem Mieter vorzulegen.

Erst wenn er diese Frist versäumt, dann ist sein Anspruch verjährt.

Und nur, wenn diese Frist auf dein Beispiel zutrifft ist dort eine Verjährung eingetreten.

Gruß
Nita

Hallo Claudia,

Hallo Nita,

Die BKA wurde immer bis zum 30.09.08 abgerechnet.Würde heissen
diese Frist ist abgelaufen unter diesen Gegebenheiten.
Ist vielleicht auch gut so. Seine BKA ist lediglich eine
Aneinanderreihung von Zahlen und Abkürzungen mit
Schreibmaschine geschrieben.

hierzu noch mal: Wann eine Abrechnung vom VM erstellt und
zugestellt wird ist erst im zweiten Schritt wichtig.

Zunächst muss man wissen, welcher Zeitraum der Abrechnung
zugrunde liegt. Nach Ende dieses Zeitraumes hat der VM 12
Monate Zeit die Abrechnung gegenüber dem Mieter zu erstellen.

Der Abrechnungszeitraum beim (Gas-) Versorger war im Übrigen immer Juli. Wie es bei den anderen aussah weiss ich nicht. Warum ich das so genau weiss ist das der liebe Herr Mayer sich um die Ablesung selbst kümmern musste.
Der Abrechnungszeitraum des Vermieters war immer bis 30.09. eines jeden Jahres.

Beispiel:

Die Versorger betrachten immer den Zeitraum vom 01.08. bis
30.09. eines Jahres. Die entsprechende Abrechnung erhält der
VM danach - vielleicht am 15.10.

Er hat dann wiederum Zeit bis zum 30.09. um die Abrechnung
seinem Mieter vorzulegen.

Erst wenn er diese Frist versäumt, dann ist sein Anspruch
verjährt.

Und nur, wenn diese Frist auf dein Beispiel zutrifft ist dort
eine Verjährung eingetreten.

Gruß
Nita

Gruss Claudia