Wohn-Eigentumsrecht 2 Fragen

Ich stelle mal folgendes Szenario vor: in einer Eigentümerversammlung eines 4-Parteien-Hauses wird beschlossen, dass jeder der Eigentümer das Treppenhausfenster in seinem Stockwerk selber putzen soll. Ein Eigentümer ist nicht anwesend und erfährt durch das Protokoll der Versammlung, dass „sein“ Fenster angeblich dringend einer Reinigung bedarf und dass man ihm 5 Tage Zeit gibt, es zu putzen - andernfalls würde die Hausverwaltung das veranlassen und man würde ihm erhebliche Kosten auferlegen. Es gibt übrigens eine Putzfrau, die das Treppenhaus regelmässig reinigt. Wäre so etwas zulässig bzw. wie sollte sich dieser Eigentümer vehalten?

Zweites Szenario:
Einer der Eigentümer (letzter Stock vor dem Speicher) hat im Treppenhaus Schuhregale, Schuhe, Bilder und andere Gegenstände stehen. Das stört einen der anderen Eigentümer. Darf der Eigentümer, der den Krempel da stehen hat, das einfach so stehen lassen - oder muss er ihn wegräumen?

Vielen Dank für Antworten

Ich stelle mal folgendes Szenario vor: in einer
Eigentümerversammlung eines 4-Parteien-Hauses wird
beschlossen, dass jeder der Eigentümer das Treppenhausfenster
in seinem Stockwerk selber putzen soll. Ein Eigentümer ist
nicht anwesend und erfährt durch das Protokoll der
Versammlung, dass „sein“ Fenster angeblich dringend einer
Reinigung bedarf und dass man ihm 5 Tage Zeit gibt, es zu
putzen - andernfalls würde die Hausverwaltung das veranlassen
und man würde ihm erhebliche Kosten auferlegen. Es gibt
übrigens eine Putzfrau, die das Treppenhaus regelmässig
reinigt. Wäre so etwas zulässig bzw. wie sollte sich dieser
Eigentümer vehalten?

Wenn der Beschluss formal korrekt gefasst wurde…ist das m.E. zulässig. Mit 3/4 der Stimmen und mehr als 50% der MEAs, also mit doppelt qualifizierte Mehrheit, können Kostenverteilungbeschlüsse wirksam beschlossen werden - sofern keine willkürlichen Kostenverteilungen beschlossen werden.

Zweites Szenario:
Einer der Eigentümer (letzter Stock vor dem Speicher) hat im
Treppenhaus Schuhregale, Schuhe, Bilder und andere Gegenstände
stehen. Das stört einen der anderen Eigentümer. Darf der
Eigentümer, der den Krempel da stehen hat, das einfach so
stehen lassen - oder muss er ihn wegräumen?

Die Eigentümer einer Wohnungseigentümergesellschaft können den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums regeln bzw. abändern. Voraussetzung ist dafür lediglich ein Mehrheitsbeschluss.

Also: Gibts eine Hausordnung oder Beschluss, die dies untersagen? Wenn nicht, muss solches formuliert werden - ansonsten kann er das Gemeinschaftseigentum nutzen, warum auch nicht?
Ausnahme: Es geht eine Gefahr oder eine Beeinträchtigung von den Gegenständen aus - dann kann der Verwalter auch ohne Beschluss die Beseitigung anordnen.
Gruß n.