Nießbrauch oder Wohnrecht?

Hallo,

angenommen ein Vater hat eine Wohnung verbilligt an seinen Sohn überlassen.
Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge soll dieses Mietverhältnis nun beendet werden, aber noch keine Schenkung erfolgen.

Man kann dem Sohn nun ein Wohnrecht eintragen lassen oder einen Nießbrauch.

Kann jemand kurz und klar erklären, wo genau der Unterschied zwischen diesen beiden Möglichkeiten liegt?

Gruß
Lawrence

Hallo,

angenommen ein Vater hat eine Wohnung verbilligt an seinen
Sohn überlassen.
Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge soll dieses
Mietverhältnis nun beendet werden, aber noch keine Schenkung
erfolgen.

Das klingt eher ungewöhnlich.

Man kann dem Sohn nun ein Wohnrecht eintragen lassen oder
einen Nießbrauch.

Kann jemand kurz und klar erklären, wo genau der Unterschied
zwischen diesen beiden Möglichkeiten liegt?

Der wichtigste Unterschied liegt darin, dass das Wohnrecht nur die eigene Wohnnutzung des Berechtigten und seiner Angehörigen umfasst. Demgegenüber gestattet der Nießbrauch die „Fruchtziehung“. D.h. neben eigener Wohnnutzung ist auch eine Vermietung möglich.

Gruß vom Wiz

Hallo,

angenommen ein Vater hat eine Wohnung verbilligt an seinen
Sohn überlassen.
Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge soll dieses
Mietverhältnis nun beendet werden, aber noch keine Schenkung
erfolgen.

Das klingt eher ungewöhnlich.

ist aber tatsächlich so

Kann jemand kurz und klar erklären, wo genau der Unterschied
zwischen diesen beiden Möglichkeiten liegt?

Der wichtigste Unterschied liegt darin, dass das Wohnrecht nur
die eigene Wohnnutzung des Berechtigten und seiner Angehörigen
umfasst. Demgegenüber gestattet der Nießbrauch die
„Fruchtziehung“. D.h. neben eigener Wohnnutzung ist auch eine
Vermietung möglich.

aha! Danke für die prompte Antwort. So was Ähnliches dachte ich mir schon. Also grundsätzlich der Unterschied wie zwischen Mieter und Pächter.

Danke
Lawrence