Was schuldet ein Verwalter an Auskünften?

Welche Auskünfte schuldet ein Verwalter dem Mieter in Zusammenhang mit den Nebenkosten?

Gibt es einen Rechtsgrund für die Verweigerung der Einsichtnahme von z.B. Leistungsverzeichnisse von Gebäude-Dienstleistern?

i.m.h.o. hat der Mieter doch das Recht alles diesbezüglich einzusehen, da er schliesslich auch bezahlt. oder hab ich da nen denkfehler ?

Welche Auskünfte schuldet ein Verwalter dem Mieter in
Zusammenhang mit den Nebenkosten?

Keine. Der Verwalter muß nur den Eigentümern Auskunft geben.

Gibt es einen Rechtsgrund für die Verweigerung der
Einsichtnahme von z.B. Leistungsverzeichnisse von
Gebäude-Dienstleistern?

i.m.h.o. hat der Mieter doch das Recht alles diesbezüglich
einzusehen, da er schliesslich auch bezahlt. oder hab ich da
nen denkfehler ?

Ansprechpartner für den Mieter ist sein Vermieter, der muß die gewünschten Auskünfte geben und der muß sich dazu an den Verwalter wenden.

Wolfgang D.