Mieterhöhung?

Von: , Frage gestellt am Sa, 1. Nov 2008
Hallo,

ich hab eine Frage zur Mieterhöhung und hoffe auf Hilfe. Wer kann mir sagen um wieviel der Vermieter die Miete bei der ersten Mieterhöhung noch oben drehen darf?

Danke im Voraus

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mieterhöhung?
    Hallo,

    zunächst kommt es auf die Begründung der Mieterhöhung an.
    So generell in insgesamt 3 Jahren nicht mehr als 20% (Kappungsgrenze)

    Ich habe jetzt nicht nachgeschaut, aber bei Altbauten habe ich eine Kappungsgrenze von 30% im Kopf.

    Aber die Erhöhung ist auf die Höhe der Vergleichsmieten begrenzt. Ist die Whg. im Vergleich zur ortsüblichen Miete schon sehr hoch, darf die Mieterhöhung diese Mieten nicht überschreiten.

    Näheres hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterh%C3%B6hung
    http://www.juraforum.de/lexikon/Kappungsgrenze

    Agnes
    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Gewerbe oder Wohnungsmiete? OWT

      hier steht nichts
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