Kündigung/vorzeitige Abnahme der Schlüssel etc

Hallo liebe Experten!

Mal angenommen, ein Mieter hat seine Wohnung zu Ende September des letzten Jahres gekündigt. Es wurde von seiten der Vermietung versprochen, dass man vorher ausziehen kann, wenn man geeignete Nachmieter findet. Nun denn, Vertragsunterzeichnungen wurden von der Hausverwaltung ständig hinausgezögert etc, so daß kein Nachmieter genommen wurde. Okay, Pech für den Mieter.
Dann aber wurde von der Hauverwaltung versprochen, der Mieter könne sich die letzte Monatsmiete sparen, wenn er früher ausziehen würde, so daß das Bad erneuert werden kann und wenn er das Laminat, das er selbst verlegen ließ, in der Wohnung belassen würde.
Also war der Mieter damit einverstanden, gab die Schlüssel bereits Ende August ab und freute sich, dass er sich dann wenigstens die letzte Miete sparen konnte. Aber - Fehlanzeige. Bei der Kautionsabrechnung stellte sich heraus, dass ihm diese eine Monatsmiete abgezogen wurde. Von der Hausverwaltung wurde gesagt, das sei alles nicht so gewesen und es hätte alles seine Richtigkeit.
Da der Mieter weiß, dass das Laminat in der Wohnung geblieben ist, ist er sauer und möchte dieses nun gerne entfernen. Er hatte es ja dringelassen, da er dachte, es würde auf die eine Monatsmiete angerechnet werden. Hat er noch das Recht dazu, dieses Laminat zu entfernen? Der Mieter fühlt sich von der Hausverwaltung ziemlich ver******.

Danke für Informationen,

N.

Hi,

Da der Mieter weiß, dass das Laminat in der Wohnung geblieben
ist, ist er sauer und möchte dieses nun gerne entfernen. Er
hatte es ja dringelassen, da er dachte, es würde auf die eine
Monatsmiete angerechnet werden. Hat er noch das Recht dazu,
dieses Laminat zu entfernen? Der Mieter fühlt sich von der
Hausverwaltung ziemlich ver******.

Gibt es Zeugen für die (wahrscheinlich mündlich gemachte) Zusage? Wurde das Bad wirklich erneuert?

Bei einem Ja würde ich das Geld vom Vermieter einfordern (mit Anwaltshilfe).

Gruß Stefan

Hallo!

Nein, Zeugen gibt es leider nicht. Der Mieter weiß zufällig, dass der Nachmieter das Bad selbst renoviert hat und dafür 3 Monatsmieten mietfrei bekommen hat (findet der Mieter natürlich auch ungerecht).
Gibt es da wohl noch eine Chance? Wie sieht das mit dem Laminat aus?

Danke,

N.

Gibt es Zeugen für die (wahrscheinlich mündlich gemachte)
Zusage? Wurde das Bad wirklich erneuert?

Bei einem Ja würde ich das Geld vom Vermieter einfordern (mit
Anwaltshilfe).

Gruß Stefan

Hi,

Gibt es da wohl noch eine Chance?

die Frage ist halt, kann der Mieter die gemachte Zusage beweisen oder wenigstens hinreichend glaubwürdig machen. Das vom VM renovierte Bad wäre zwar kein schlagender Beweiß, würde den VM vorm Richter aber in Erklärungsnot bringen. Wenn er dann nicht „dagegen halten“ (warum der alte Mieter den VM trotz Mietzahlung zum Arbeiten in die Wohnung läßt)kann, steigen die Chancen des Exmieters auf ein günstiges Urteil.

Das sind aber Beweißfragen, die sich nur im konkreten Fall und damit nicht im Forum klären lassen.

Gruß Stefan

Hallo Stefan,

noch mal eine Frage, ich hoffe, Du liest das noch:
Ist es nicht außerdem eher merkwürdig, wenn der VM die ausstehende Miete erst ca. ein Jahr nach Auszug wiederverlangt? Der Mieter war ja noch in dem Glauben, dass ihm diese Miete erlassen würde für das Laminat etc. Erst nachdem die entsprechende Mitarbeiterin, die das Versprechen gemacht hatte, nicht mehr im Haus arbeitete, wurde die Miete verlangt. Hat der Mieter evtl noch eine Chance, seine Einbauten zurückzubauen und das Laminat wiederzubekommen?

Danke!

N.

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