Guten Tag an alle
Mieter X hat folgendes Problem:
Der Vermieter hat den Mieter vor ca 6-7 Wochen (also im September 2008)
mitgeteilt,dass sich aus der Heizungsabrechnung ein Guthaben in höhe von 65 € ergab.
Der Vermieter sagte jedoch,dass er das Guthaben einbehält,da ja noch die Kaution offen sei.Dies stimmt auch so.
Jedoch hat Mieter X vom Vermieter einen Brief erhalten,indem steht,dass der Vermieter bis Ende des Jahres 2008 auf die kaution verzichtet und diese erst ab 2009 fällig wird.
Im Mieter X´s Augen existiert keine Kaution für 2008,sondern erst ab 2009 und daher dürfte das Guthaben aus 2008 nicht als Mietkautionsanzahlung umgewandelt werden.
Wenn Mieter X den Vermieter darauf anspricht meint der Vermieter immer,dass es doch schon geklärt sei,was aber nicht der Fall ist.
Hat Mieter X das Recht,das Guthaben sofort zu verlangen oder darf er es sogar mit der nächsten Mietzahlung verrechnen?
Mieter X würde sich um schnelle Antworten freuen und dank allen schonmal im vorraus