Frühere Kündigung

Ein Mietvertrag wurde geschloßen mit einem erstmaligen recht zur Kündigung nach einem halben Jahr. Hat der Mieter die Möglichkeit früher aus der Wohnung zu kommen, sodass er nicht ein halbes Jahr in der Wohnung leben muss?
Der Mietvertrag ist keine Woche alt und die Wohnung war nicht so renoviert wie es eigentlich versprochen war, die Wohnung ist zwar bewohnbar aber in einem mieserablen Zustand.

Nein

Gute Frage, die ich nicht komplett beantworten kann.

Es wäre halt zu prüfen, ob der Vertrag nichtig ist, weil der Vertragsgegenstand nicht in dem zugesicherten Zustand ist.

Grüße

Schildmann
(IANAL!)

Nein

Und wenn jetzt eine Leistung im Vertrag versprochen wurde die jetzt nicht erfüllt wird, wie z.B. übernahme der monantlichen Internetgebühren?

Nein

Und wenn jetzt eine Leistung im Vertrag versprochen wurde die
jetzt nicht erfüllt wird, wie z.B. übernahme der monantlichen
Internetgebühren?

Hallo Beeblebrox,

die Nichtübernahme der Internetgebühren ist der „mieserable Zustand“ in dem die Wohnung ist?

Nun ja, es kommt immer auf die Zu- und Umstände an. Deine bemerkenswert kurz gefasste Frage konnte nur mit der kurzgefassten Antwort bedacht werden.

Ohne dass ich Anwalt bin: Bei nichtvertragsgemäßem Zustand kann evtl. die Miete gekürzt werden, kommt alles auf den Vertrag an etc. Die Übernahme von Kosten kann ggf. eingeklagt werden.

Prinzipiell gilt aber: Geschlossene Verträge sind einzuhalten. Das gilt für beide Parteien. Man wird als Mieter ja auch meist nicht gern auf die Straße gesetzt, wenn man die Treppe nicht gefegt hat, obwohl man dies im Vertrag zugesagt hatte. Soll kein direkter Vergleich sein, nur ein Denkanstoß.

Gruß
Nita