Wie viel kostet eigentlich ein gerichtlicher Streit, gerechnet vom ersten Gang zum Anwalt bis zum Urteil?
Sagen wir mal Herr A ist der Meinung ihm wurden zu hohe Nebenkosten berechnet und er fordert vom Vermieter die Rückzahlung von 200 Euro. Der Vermieter meint er habe alles richtig berechnet und weigert sich zu zahlen. Herr A geht zum Anwalt – es kommt zur Gerichtsverhandlung – Herr A bekommt recht, da festgestellt wurde dass ihm Nebenkosten berechnet worden sind die nicht umlagefähig waren.
Wie viel muss Herr A investieren um diesen Streit vor Gericht zu bringen?
Bekommt Herr A am Ende diese gesamten Kosten zurückerstattet? Wenn ja, von wem?
Was wäre wenn das Gericht gegen Herrn A entscheidet, dieser aber Revision einlegt und dann erst Recht bekommt. Was würde das jetzt kosten und würde er hier alles wieder bekommen?
Was wäre wenn Herr A Student, Azubi oder arbeitslos wäre? Gibt es in diesem Fall wegen der schlechten finanziellen Lage eine Vergünstigung oder eine andre Möglichkeit das alles zu finanzieren?
Bei einem Streitwert von 200 Euro kostet das aussergerichtliche Verfahren ca. 50 Euro. Für diesen Streitwert einen guten Anwalt zu finden, der die Sache bearbeitet, wird kaum möglich sein. Für solche „Peanuts“ lohnt es sich oft, Mitglied im Mieterschutzverein zu sein.
Geht die Sache vor Gericht, dann hat der Kläger zunächst einmal in Vorlage zu treten mit Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe 144,91 Euro. Verliert er, muss er auch die Kosten des Rechtsanwalts für den Vermieter zahlen, das Kostenrisiko der ersten Instanz beträgt damit 253,50. Hinzu können aber noch Kosten für Zeugen oder Sachverständige kommen, je nach Fallkonstellation.
Der Verlierer zahlt alle Kosten. Meist ist die Sache aber nicht eindeutig. Das Gericht kann z. B. entscheiden, dass der Mieter von den verlangten 200 Euro nur 50 Euro bekommt oder nur 150. Entsprechend werden die Kosten dann gequotelt.
Für den bedürftigen Mieter/Kläger gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. In einem solchen Fall übernimmt die Staatskasse zunächst die Kosten für den Kläger. Trotzdem muss er meist die Kosten in Raten zurückzahlen, wenn er verliert (je nach Bedürftigkeit). Die Kosten für die Gegenseite zahlt die Staatskasse jedoch nicht, wenn er verliert, die muss er auf jeden Fall zurückzahlen. Gewinnt er, stellt sich das Problem nicht, dann muss die Gegenseite alle Kosten zahlen.